ÜBERLASSUNGSVERTRAG
ÜBERLASSUNGSVERTRAG
Zwischen
M…… S….. (Selbst)
und
Meister B.. S. M….. (Neuer Besitzer)
wird folgender Überlassungsvertrag geschlossen:
Wie im Anhang des Mietvertrages der Ehesklavin beschrieben bitte ich MASADO den BLACK MASTER mich in seinen Besitzt zu übernehmen.
Ich werde ihn als meinen Black Bull Master und Besitzer anerkennen und Treu und ihn und allen Farbigen Demütig dienen. Ich die Ficksklaven Sau Masado werde zusammen mit meine Ehesau (Sklavin *13*) alle Freunde des BLACK MASTER als weiße Hurenficksau und Negerhure für alle Big Black Bulls zu Verfügung stehen.
Tierart: Ficksklavensau Name des Tieres: Masado
Rasse: Human Pig (hell) Geschlecht: Eber
Geb.-Datum: 01.07.1962 Herkunft: Deutschland
Haar Farbe: blond Kastriert am:
Chip- und Kennzeichnungs- Nr.
Der Abgebende versichert, dass er alleiniger Eigentümer des Tieres ist und dass keine Rechte und Ansprüche Dritter an der Ficksklavensau bestehen.
Mit Vertragsschluss geht das Eigentum an der Ficksklavensau auf den „Neuen Besitzer“ über.
Der Abgebende stimmt einer Weitervermittlung der Ficksau durch den „Neuen Besitzer“ nicht zu. Eine Weitervermittlung durch den Abgebenden ist untersagt.
Der Neue Besitzer verpflichtet sich, die oben genannte Ficksklavensau bis zum Alter 65 Jahren mit der Ehesau zusammen zu halten. Jeder Wohnortwechsel der Ficksklavensau und Hurenficksau ist nicht gestattet.
Der Neue Besitzer verpflichtet sich, die Ficktiere im Einklang mit den tierschutzrechtlichen Vorschriften artgerecht zu halten. Die Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorschriften richtet sich nach dem Sklavenvertrag; die artgerechte Haltung ergibt sich aus dem Sklavenvertrag und hat nach Maßgabe der Haltungsempfehlungen aus diesem zu erfolgen.
Der Neue Besitzer hat dafür zu sorgen, dass keine tierschutzwidrigen Einwirkungen durch Dritte erfolgen können.
Der Neue Besitzer hat dafür zu sorgen, dass an seinem Eigentum durch Dritte keine Schäden an den Ficktiere entstehen.
Die Ficktiere sollten schnellst möglich geschippt werden.
Die Zucht mit den Ficktieren ist ausdrücklich gewünscht.
Sollte mit den Ficktieren keine Zucht mehr möglich sein sollten sie wenn möglich kastriert werden.
Der „Neue Besitzer“ verpflichtet sich, das oben bezeichnete Tier ab Vertragabschluss regelmäßig mit altersgerechtem Futter zu versorgen. Für die während dieser Zeit anfallenden Kosten für erforderliche tierärztliche Behandlungen (z.B. Kastration, Impfungen, Chip etc.) muss nach Möglichkeit der Abgebende in voller Höhe aufkommen.
Ich bin mit allem was in diesem Vertrag geregelt ist einverstanden.
Ich bin mir über die Tragweite des Vertrages im Klaren und habe alles Verstanden.
....................................
Ort, Datum
M…… S….. Herrn B.. S. M…..
………............................ ………............................
Abgebender Neuer Besitzer
Zwischen
M…… S….. (Selbst)
und
Meister B.. S. M….. (Neuer Besitzer)
wird folgender Überlassungsvertrag geschlossen:
Wie im Anhang des Mietvertrages der Ehesklavin beschrieben bitte ich MASADO den BLACK MASTER mich in seinen Besitzt zu übernehmen.
Ich werde ihn als meinen Black Bull Master und Besitzer anerkennen und Treu und ihn und allen Farbigen Demütig dienen. Ich die Ficksklaven Sau Masado werde zusammen mit meine Ehesau (Sklavin *13*) alle Freunde des BLACK MASTER als weiße Hurenficksau und Negerhure für alle Big Black Bulls zu Verfügung stehen.
Tierart: Ficksklavensau Name des Tieres: Masado
Rasse: Human Pig (hell) Geschlecht: Eber
Geb.-Datum: 01.07.1962 Herkunft: Deutschland
Haar Farbe: blond Kastriert am:
Chip- und Kennzeichnungs- Nr.
Der Abgebende versichert, dass er alleiniger Eigentümer des Tieres ist und dass keine Rechte und Ansprüche Dritter an der Ficksklavensau bestehen.
Mit Vertragsschluss geht das Eigentum an der Ficksklavensau auf den „Neuen Besitzer“ über.
Der Abgebende stimmt einer Weitervermittlung der Ficksau durch den „Neuen Besitzer“ nicht zu. Eine Weitervermittlung durch den Abgebenden ist untersagt.
Der Neue Besitzer verpflichtet sich, die oben genannte Ficksklavensau bis zum Alter 65 Jahren mit der Ehesau zusammen zu halten. Jeder Wohnortwechsel der Ficksklavensau und Hurenficksau ist nicht gestattet.
Der Neue Besitzer verpflichtet sich, die Ficktiere im Einklang mit den tierschutzrechtlichen Vorschriften artgerecht zu halten. Die Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorschriften richtet sich nach dem Sklavenvertrag; die artgerechte Haltung ergibt sich aus dem Sklavenvertrag und hat nach Maßgabe der Haltungsempfehlungen aus diesem zu erfolgen.
Der Neue Besitzer hat dafür zu sorgen, dass keine tierschutzwidrigen Einwirkungen durch Dritte erfolgen können.
Der Neue Besitzer hat dafür zu sorgen, dass an seinem Eigentum durch Dritte keine Schäden an den Ficktiere entstehen.
Die Ficktiere sollten schnellst möglich geschippt werden.
Die Zucht mit den Ficktieren ist ausdrücklich gewünscht.
Sollte mit den Ficktieren keine Zucht mehr möglich sein sollten sie wenn möglich kastriert werden.
Der „Neue Besitzer“ verpflichtet sich, das oben bezeichnete Tier ab Vertragabschluss regelmäßig mit altersgerechtem Futter zu versorgen. Für die während dieser Zeit anfallenden Kosten für erforderliche tierärztliche Behandlungen (z.B. Kastration, Impfungen, Chip etc.) muss nach Möglichkeit der Abgebende in voller Höhe aufkommen.
Ich bin mit allem was in diesem Vertrag geregelt ist einverstanden.
Ich bin mir über die Tragweite des Vertrages im Klaren und habe alles Verstanden.
....................................
Ort, Datum
M…… S….. Herrn B.. S. M…..
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Abgebender Neuer Besitzer
4年前