Marquise de Sade....
Ja der Marquise .. der wahr wirklich sehr außergewöhnlich...
Es begann unspektakulär, endete aber dramatisch. Aber die Zeit dazwischen finden immer noch seine Jünger, Diener und Dienerinnen ,. Zofen und Dominante Persönlichkeiten mit (div) perversen Interessen ihre Kreise.
Auch mich hält immer noch der Gedanke an diese Leidenschaft fest...
So gibt es Menschen, die gerne dienen, sei es aus Dankbarkeit, öffentlichem Interesse, erkaufter Dienstbarkeit, oder sogar auch aus Freude daran , vielerlei Einfügungen....
Nun denn,,
es sei wie es sei...!
:Es gibt drei Gruppen:
1. Die Entscheider
2.- Di Beschuldigten
3. Die Vollstrecker
Zu 1.
Die Entscheider urteilen über die Bestrafung, und deren Art wie sie ausgeführt werden , je nach Art und Härte des Vergehens.
Zu 2.
Die Beschuldigten haben sich zu fügen und sich dem Urteil dankbar zu ergeben..
Zu 3.
Die Vollstrecker , welche auch unter Nummer eins zu finden sind, haben freie Auswahl in der Verfügung der Strafe.
Ferner obliegt es Ihnen das Strafmaß der Delinquent/ innen , dass sie für ihre Lustbarkeiten jederzeit zur Verfügung stehen, solange bis die Strafe abgegolten ist.
Auch Familien, Bauerngestüte oder ähnliche Einrichtungen sind von der Strafe genau so wenig wie hochadelige Herrenhäuser und deren Gesinde aus zu nehmen.
.
Die Strafe ist ohne Ansehens von Geschlecht, Alter und Abstammung etc. zu vollziehen.
Vollziehbare Strafen werden im nächsten Artikel beschrieben.
Mit vorzüglichen Grüßen
Marquis de Sade
Es begann unspektakulär, endete aber dramatisch. Aber die Zeit dazwischen finden immer noch seine Jünger, Diener und Dienerinnen ,. Zofen und Dominante Persönlichkeiten mit (div) perversen Interessen ihre Kreise.
Auch mich hält immer noch der Gedanke an diese Leidenschaft fest...
So gibt es Menschen, die gerne dienen, sei es aus Dankbarkeit, öffentlichem Interesse, erkaufter Dienstbarkeit, oder sogar auch aus Freude daran , vielerlei Einfügungen....
Nun denn,,
es sei wie es sei...!
:Es gibt drei Gruppen:
1. Die Entscheider
2.- Di Beschuldigten
3. Die Vollstrecker
Zu 1.
Die Entscheider urteilen über die Bestrafung, und deren Art wie sie ausgeführt werden , je nach Art und Härte des Vergehens.
Zu 2.
Die Beschuldigten haben sich zu fügen und sich dem Urteil dankbar zu ergeben..
Zu 3.
Die Vollstrecker , welche auch unter Nummer eins zu finden sind, haben freie Auswahl in der Verfügung der Strafe.
Ferner obliegt es Ihnen das Strafmaß der Delinquent/ innen , dass sie für ihre Lustbarkeiten jederzeit zur Verfügung stehen, solange bis die Strafe abgegolten ist.
Auch Familien, Bauerngestüte oder ähnliche Einrichtungen sind von der Strafe genau so wenig wie hochadelige Herrenhäuser und deren Gesinde aus zu nehmen.
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Die Strafe ist ohne Ansehens von Geschlecht, Alter und Abstammung etc. zu vollziehen.
Vollziehbare Strafen werden im nächsten Artikel beschrieben.
Mit vorzüglichen Grüßen
Marquis de Sade
2年前