Ich bin "das Ding"
**SKLAVENVERTRAG**
Zwischen dem Herrn (nachfolgend "Eigentümer" genannt) und dem Sklaven (nachfolgend "das Ding" genannt) wird folgender Vertrag geschlossen:
§1 - Inbesitznahme
Das Ding überträgt sich mit Unterzeichnung dieses Vertrags vollständig und unwiderruflich in den Eigentum des Eigentümers. Diese Übertragung umfasst alle Aspekte des Seins des Dinges.
§2 - Körperlicher Besitz
Der Eigentümer erhält exklusive Kontrolle über den Körper des Dinges, einschließlich aller körperlichen Funktionen, Fähigkeiten und Erscheinungsmerkmale. Das Ding hat keine Verfügungsgewalt über seinen eigenen Körper.
§3 - Geistiger Besitz
Der Eigentümer erhält das Recht, die Gedanken, Überzeugungen und das Wissen des Dings nach eigenem Ermessen zu formen, zu modifizieren oder zu kontrollieren. Das Ding hat keine geistige Autonomie.
§4 - Psychischer Besitz
Der Eigentümer erhält vollständige Kontrolle über die emotionalen und psychologischen Zustände des Dings. Das Ding unterwirft sich dem Willen des Eigentümers in allen psychischen Belangen.
§5 - Dauer und Unwiderruflichkeit
Dieser Vertrag gilt für unbestimmte Zeit und ist nicht kündbar. Es gibt keine rechtliche oder moralische Möglichkeit der Anfechtung oder Rücknahme dieses Vertrags.
§6 - Pflichten des Dings
Das Ding hat die Pflicht, den Anweisungen des Eigentümers ohne Widerstand oder Zögern nachzukommen und dessen Wünsche und Bedürfnisse vor die eigenen zu stellen.
§7 - Rechte des Eigentümers
Der Eigentümer hat das Recht, das Ding nach eigenem Ermessen zu nutzen, zu verändern, zu verleihen oder zu verkaufen.
Mit Unterzeichnung bestätigen beide Parteien die Kenntnisnahme und Zustimmung zu allen oben genannten Bedingungen.
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Unterschrift des Eigentümers
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Unterschrift/Markierung des Dings
Zwischen dem Herrn (nachfolgend "Eigentümer" genannt) und dem Sklaven (nachfolgend "das Ding" genannt) wird folgender Vertrag geschlossen:
§1 - Inbesitznahme
Das Ding überträgt sich mit Unterzeichnung dieses Vertrags vollständig und unwiderruflich in den Eigentum des Eigentümers. Diese Übertragung umfasst alle Aspekte des Seins des Dinges.
§2 - Körperlicher Besitz
Der Eigentümer erhält exklusive Kontrolle über den Körper des Dinges, einschließlich aller körperlichen Funktionen, Fähigkeiten und Erscheinungsmerkmale. Das Ding hat keine Verfügungsgewalt über seinen eigenen Körper.
§3 - Geistiger Besitz
Der Eigentümer erhält das Recht, die Gedanken, Überzeugungen und das Wissen des Dings nach eigenem Ermessen zu formen, zu modifizieren oder zu kontrollieren. Das Ding hat keine geistige Autonomie.
§4 - Psychischer Besitz
Der Eigentümer erhält vollständige Kontrolle über die emotionalen und psychologischen Zustände des Dings. Das Ding unterwirft sich dem Willen des Eigentümers in allen psychischen Belangen.
§5 - Dauer und Unwiderruflichkeit
Dieser Vertrag gilt für unbestimmte Zeit und ist nicht kündbar. Es gibt keine rechtliche oder moralische Möglichkeit der Anfechtung oder Rücknahme dieses Vertrags.
§6 - Pflichten des Dings
Das Ding hat die Pflicht, den Anweisungen des Eigentümers ohne Widerstand oder Zögern nachzukommen und dessen Wünsche und Bedürfnisse vor die eigenen zu stellen.
§7 - Rechte des Eigentümers
Der Eigentümer hat das Recht, das Ding nach eigenem Ermessen zu nutzen, zu verändern, zu verleihen oder zu verkaufen.
Mit Unterzeichnung bestätigen beide Parteien die Kenntnisnahme und Zustimmung zu allen oben genannten Bedingungen.
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Unterschrift des Eigentümers
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Unterschrift/Markierung des Dings
1ヶ月前