Hinweise Fragebogen - Diener der Herrin
„Informationen und allgemeine Hinweise“ zum Fragebogen der Meisterin und Herrin Sandra
Zielgruppe:
Devote männliche „Diener“ hier umgangssprachlich „Sklave“ genannt!
Notwendigkeit des Fragebogens:
Die Meisterin muss, um gezielte „Ausbildungspläne“ passgenau auf den jeweiligen „Sklaven“ abstimmen zu können, – dessen persönliche „Präferenzen“ „Fähigkeiten“ „Einstellung“ „Entwicklungsstand“ „Potenz-ial“ „Arbeitswerkzeug“ „ kennen und – erfassen. Diese Daten sind die Grundlage der „Artgerechten“ „Ausbildung eines „Dieners“, hier umgangssprachlich „Sklave“ genannt!
Verwendung des Fragebogens:
Die Herrin und Meisterin ist berechtig die erfassten - und ihr auf freiwillig Basis mittgeteilten Informationen und Daten – uneingeschränkt zu nutzen. Dies beinhalten auch das „Veröffentlichen“! Die gegeben Einwilligung ist freiwillig und nicht Wiederrufbar! Mit dem Ausfüllen und Übersenden des „Fragebogens“ an die Meisterin ist durch das „Handeln“ des „Dieners“ dessen „Einwilligung“ gegeben! (Konkludentes Verhalten!) Zusätzlich besteht die Meisterin auf eine weitere „Mail-erklärung“ der Zustimmung. Diese erfolgt mit den Worten:
Herrin und Meisterin, ich beantworte alle Fragen „Freiwillig“ „Wahrheitsgemäß“ und ich erlaube -die uneingeschränkte Nutzung dieser – zum Wohle meiner persönlichen Erziehung und sexuellen „Entwicklung“! Dieses ist mein Wille und geschieht selbstbestimmter Handlung. Mir ist bekannt, dass diese „Einwilligung“ nicht Wiederrufen und Rückgängig gemacht werden kann.
Profilerstellung des Dieners -hier umgangssprachlich „Sklave“ genannt!:
Erfolgt durch die „Herrin und Meisterin“ und erfahrene „Ausbilder“! Diese sind:
(1) - „Zofe“ der Herrin und Meisterin
(2) - Erfahrener und geprüfter „Deckhengst“
(3) - Andrea - die Freundin der Herrin und Meisterin
Die „Ausbildungspläne“ sind und bleiben gedankliches Eigentum der Herrin Sandra V.
Der Diener -hier umgangssprachlich „Sklave“ genannt, hat alle Informationen „Vertraulich“ und „Verschwiegen“ zu behandel. Es sei – die Herrin und Meisterin ordnet ihm etwas anderes an.
Zum sprachlichen „ Umgang“ der Herrin mit dem Diener --hier umgangssprachlich „Sklave“ genannt:
1. Die Herrin gibt klare und eindeutige Anweisungen die für den Diener keinen „Spielraum“für eigene „Interpretationen “zulassen.
2. Die Herrin und Meisterin wiederholt sich nicht gerne!
3. Die Herrin und Meisterin erwartet „Pünktlichkeit“ und „Zuverlässigkeit“
4. Die Herrin und Meisterin ist nicht gewohnt nachzufragen. Sie erwartet nach der „Ausführung“ ihrer Anweisung eine „Rückmeldung“ des Dieners mit den Worten: Herrin und Meisterin, es wurden die mir aufgetragenen Aufgaben erledigt – hoffend dass sie zufrieden mit mir sind!
5. Der Herrin und Meisterin ist es erlaubt, schmutzige Worte – sexueller Art zu benutzen. Dieses stört den Diener--hier umgangssprachlich „Sklave“ genannt – nicht, und es dient seiner sexuellen – sprachlichen Entwicklung und Stimulation.
Zum sprachlichen „ Umgang des Dieners --hier umgangssprachlich „Sklave“ genannt - gegenüber der Herrin und Meisterin:
1. Der Diener --hier umgangssprachlich „Sklave“ genannt nähert sich der Herrin und Meisterin mit großem „Respekt“ und devotem „Demut“!
2. Seine Sprache ist geprägt von „feinem“ Umgang. Schmutzige und anzügliche Worte zur Herrin und Meisterin sind ihm nicht erlaubt, und werden von ihr hart bestraft!
Er gilt abschließend:
Sämtliche getroffene Vereinbarungen erfolgen auf der Basis der „Freiwilligkeit“
Sie sind nicht „Einklagbar“ und es sind keine „Verträge“ im Sinne des BGB.
Gesetzliche „Ausbildungsverordnungen und Vorschriften“ finden keine Anwendung.
Zielgruppe:
Devote männliche „Diener“ hier umgangssprachlich „Sklave“ genannt!
Notwendigkeit des Fragebogens:
Die Meisterin muss, um gezielte „Ausbildungspläne“ passgenau auf den jeweiligen „Sklaven“ abstimmen zu können, – dessen persönliche „Präferenzen“ „Fähigkeiten“ „Einstellung“ „Entwicklungsstand“ „Potenz-ial“ „Arbeitswerkzeug“ „ kennen und – erfassen. Diese Daten sind die Grundlage der „Artgerechten“ „Ausbildung eines „Dieners“, hier umgangssprachlich „Sklave“ genannt!
Verwendung des Fragebogens:
Die Herrin und Meisterin ist berechtig die erfassten - und ihr auf freiwillig Basis mittgeteilten Informationen und Daten – uneingeschränkt zu nutzen. Dies beinhalten auch das „Veröffentlichen“! Die gegeben Einwilligung ist freiwillig und nicht Wiederrufbar! Mit dem Ausfüllen und Übersenden des „Fragebogens“ an die Meisterin ist durch das „Handeln“ des „Dieners“ dessen „Einwilligung“ gegeben! (Konkludentes Verhalten!) Zusätzlich besteht die Meisterin auf eine weitere „Mail-erklärung“ der Zustimmung. Diese erfolgt mit den Worten:
Herrin und Meisterin, ich beantworte alle Fragen „Freiwillig“ „Wahrheitsgemäß“ und ich erlaube -die uneingeschränkte Nutzung dieser – zum Wohle meiner persönlichen Erziehung und sexuellen „Entwicklung“! Dieses ist mein Wille und geschieht selbstbestimmter Handlung. Mir ist bekannt, dass diese „Einwilligung“ nicht Wiederrufen und Rückgängig gemacht werden kann.
Profilerstellung des Dieners -hier umgangssprachlich „Sklave“ genannt!:
Erfolgt durch die „Herrin und Meisterin“ und erfahrene „Ausbilder“! Diese sind:
(1) - „Zofe“ der Herrin und Meisterin
(2) - Erfahrener und geprüfter „Deckhengst“
(3) - Andrea - die Freundin der Herrin und Meisterin
Die „Ausbildungspläne“ sind und bleiben gedankliches Eigentum der Herrin Sandra V.
Der Diener -hier umgangssprachlich „Sklave“ genannt, hat alle Informationen „Vertraulich“ und „Verschwiegen“ zu behandel. Es sei – die Herrin und Meisterin ordnet ihm etwas anderes an.
Zum sprachlichen „ Umgang“ der Herrin mit dem Diener --hier umgangssprachlich „Sklave“ genannt:
1. Die Herrin gibt klare und eindeutige Anweisungen die für den Diener keinen „Spielraum“für eigene „Interpretationen “zulassen.
2. Die Herrin und Meisterin wiederholt sich nicht gerne!
3. Die Herrin und Meisterin erwartet „Pünktlichkeit“ und „Zuverlässigkeit“
4. Die Herrin und Meisterin ist nicht gewohnt nachzufragen. Sie erwartet nach der „Ausführung“ ihrer Anweisung eine „Rückmeldung“ des Dieners mit den Worten: Herrin und Meisterin, es wurden die mir aufgetragenen Aufgaben erledigt – hoffend dass sie zufrieden mit mir sind!
5. Der Herrin und Meisterin ist es erlaubt, schmutzige Worte – sexueller Art zu benutzen. Dieses stört den Diener--hier umgangssprachlich „Sklave“ genannt – nicht, und es dient seiner sexuellen – sprachlichen Entwicklung und Stimulation.
Zum sprachlichen „ Umgang des Dieners --hier umgangssprachlich „Sklave“ genannt - gegenüber der Herrin und Meisterin:
1. Der Diener --hier umgangssprachlich „Sklave“ genannt nähert sich der Herrin und Meisterin mit großem „Respekt“ und devotem „Demut“!
2. Seine Sprache ist geprägt von „feinem“ Umgang. Schmutzige und anzügliche Worte zur Herrin und Meisterin sind ihm nicht erlaubt, und werden von ihr hart bestraft!
Er gilt abschließend:
Sämtliche getroffene Vereinbarungen erfolgen auf der Basis der „Freiwilligkeit“
Sie sind nicht „Einklagbar“ und es sind keine „Verträge“ im Sinne des BGB.
Gesetzliche „Ausbildungsverordnungen und Vorschriften“ finden keine Anwendung.
11年前