Beates (20 Jahre) Sklavenvertrag
Sklavenvertrag
Endgültige Fassung Sklavenvertrag vom 27. August 2015
Zwischen dem Meister MASADO und der Sklavin Beate genannt HURENFOTZE
Zwischen dem Meister und der Sklavin
Name: Masado Name Beate B. (Hurenfotze)
Straße: __________________________ Straße: ___________________________
PLZ/Wohnort: _____________________ PLZ/Wohnort: _____________________
wird folgender Sklavenvertrag abgeschlossen:
Allgemeines
I. Der Vertrag dient zur eindeutigen, widerspruchsfreien Regelung einer Lebensbeziehung zwischen dem Meister und der Sklavin. Diese Beziehung bedeutet für die Sklavin eine wirklich, reale Vollversklavung bei Zwangshaltung und sexueller Dienerschaft unter Bedingungen, die der historischen Definition der Versklavung entspricht.
II. Der Vertrag wird auf Probe bis zum 31.12.2015 geschlossen und kann von der Sklavin nur bei außergewöhnlichen Umständen mit Einverständnis des Meister während dieser Zeit gelöst werden (siehe §11). Dieser zeitlich befristete Sklavenvertrag entspricht einer Probezeit, die auf eine maximale Länge von vier Monaten beschränkt ist. Sollte die Sklavin nicht spätestens drei Wochen vor Ablauf der Probezeit sich über das Vertragsende äußern, so verlängert sich der Sklavenvertrag um weitere zwei Jahre. Nach Ablauf von insgesamt vier Jahren, wird der Vertrag unbefristet verlängert. Der Meister kann aber nach eigenem Ermessen einen befristeten Vertrag aufsetzen, alle anderen Vertragsbedingungen bleiben davon unberührt.
III. Der Meister verpflichtet sich die Sklavin in Obhut zu nehmen. Die Sklavin geht in das Eigentum des Meisters über, der alle Lebensbereiche der Sklavin zukünftig bestimmt. Der Meister erlangt den vollkommenen Besitz über den Körper und den Willen der Sklavin. Der Meister kann der Sklavin anderen Meistern zur Verfügung stellen oder verleihen oder zusätzliche Meister zur Abrichtung der Sklavin heranziehen.
IV. Die Sklavenregeln sind als Anlage A diesen Sklavenvertrag beigefügt und sind ordentlicher Bestandteil dieses Vertrages. Die Sklavenregeln sind nur vom Sklaven zu unterschrieben und sind für ihn absolut bindet und verpflichtet.
V. Das finanzielle Verhältnis zwischen dem Meister und der Sklavin ist einem Zusatzvertrag geregelt (Anlage B)
§1 Übergang in das Sklavenverhältnis
1. Die Sklavin gibt dem Meister die Einwilligung zur uneingeschränkten Freiheitsberaubung, körperlichen Züchtigung, Kontrolle über alle Lebensbereiche der Sklavin, absoluter Befehlsgewalt und Bestimmung der weiteren Lebensumstände des Sklavin.
2. Die Sklavin sieht den einzigen weiteren Sinn ihres Lebens, alleine dem Wohl und den Wünschen ihres Meisters zu dienen, ihm bedingungslos zu gehorchen und alle Befehle und Aufträge des Meisters zu dessen vollen Zufriedenheit widerspruchslos und sofort zu erledigen.
3. Für die Dauer des Vertrages verliert die Sklavin jedes Recht auf freie Entscheidungen und Bestimmung alleine der Wille des Meisters ist für den Sklavin von Bedeutung.
§2 Haltung und Gebrauch des Sklavin
1. Der Meister wird die auszubildende Sklavin zur einen richtigen Sklavin erziehen. Dazu hat er das Recht die Sklavin einen anderen Herrn oder eine Herrin zu übergeben. Die ausbildende Herrschaft übernehmen dann die Rechte und Pflichten vom Meister.
2. Die Sklavin ist beliebig durch den Meister zu gebrauchen, zu nutzen und zu benutzen, abzurichten, abzustrafen, nach den Wünschen des Meisters anzupassen und mit Zwangsmaßnahmen nach den Vorstellungen des Meisters zu erziehen.
3. Die Sklavin kann vom Meister nach freiem Ermessen harter Folter aller Art unterzogen (siehe dazu Punkt 2+3), in jeder Art eingesperrt, gefesselt und fixiert, in Ketten gelegt usw. werden. Die Dauer und Intensität einer solchen Maßnahme wird einzig vom Meister bestimmt, die Maßnahme bedarf keines besonderen Grunds.
4. Der Meister wird jedoch immer die Gesundheit der Sklavin in Betracht ziehen und bleibende Verletzungen oder Schäden grundsätzlich vermeiden. Der Meister wird immer über die Gesundheit der Sklavin wachen und ggf. sofort entsprechende Maßnahmen ergreifen. Der Meister ist ausgebildeter Ersthelfer. Die Sklavin hat den Meister bei den ersten Anzeichen einer Erkrankung unverzüglich zu informieren.
5. Der Meister erhält das Recht über den Körper der Sklavin zu verfügen. Er kann ihre Geschlechtsteile in der Öffentlich bloßstellen. Er kann ihr auch an Ohren, Nase, Brustwarzen, Klitoris, wie auch an die inneren und äußeren Schamlippen, Intimschmuck durch Piercings anbringen lassen.
6. Der Meister hat das Recht, seine Sklavin durch ein Tattoo als sein Eigentum zu kennzeichnen, sowie das Anbringen von Intim Tattoo an den von ihm gewünschten Körperteilen.
7. Alleine der Meister bestimmt über die Kleidung und das Outfit der Sklavin. Dies gilt auch für Haarlänge und Frisur sowie ev. Körperbehaarung (Rasur usw.), berufliche Besonderheiten wird berücksichtigt. Die Sklavin muss im Beisein seines Meisters immer nackt sein, um jederzeit den sexuellen Bedürfnissen ihres Meisters dienlich zu sein. Nur auf Anweisung des Meisters trägt die Sklavin Kleidung in der Wohnung.
8. Der Meister kann die Sklavin jederzeit und an jedem Ort dritte Personen (gleich welchen Geschlechts und Anzahl) für sexuelle Handlungen zur Verfügung stellen.
9. Der Meister hat das Recht zu bestimmen, wo und in welchen Verhältnis die Sklavin zu leben hat.
10. Der Meister hat das Recht, jederzeit und an jedem Ort, die Sklavin zu bestrafen. Dazu dürfen jederzeit dritte Personen anwesend sein oder er darf die Bestrafung durch Anwesende ausführen lassen.
11. Der Meister hat das Recht, die Sklavin jederzeit und an jedem Ort, auch unter der Anwesenheit dritter Personen verbal zu demütigen. Er darf Sie mit jeden Namen seiner Wahl betiteln.
12. Jeder Besitz der Sklavin geht in den Besitz des Meisters über. Aber er kann diese Dinge der Sklavin zur Benutzung überlassen.
13. Der Meister hat das Recht, an der Sklavin sexuelle Handlungen gleich welcher Art vorzunehmen oder vorzunehmen lassen.
14. Die Sklavin hat alle Handlungen des Meisters widerstandslos zu dulden und zu ertragen. Jede Anweisung und jeder Befehl des Meisters hat die Sklavin umgehend und ohne Widerspruch zur vollen Zufriedenheit des Meisters auszuführen.
15. Der Meister hat das Recht, jederzeit Paragraphen die seine Rechte erweitern,
an diesen Vertrag anzuhängen. Auch Paragraphen, die die Pflichten der Sklavin
erweitern, kann er hinzufügen.
§3 Soziale Kontakte, Absicherung, Gelderwerb des Sklavin
1. Die Sklavin hat keine externe Arbeit nachgeht. Ein Zusatzvertrag (Anlage B) regelt das finanzielle Verhältnis zwischen dem Meister und der Sklavin, wie etwa den an den Meister abzuliefernden Verdienstanteil, finanzielle Rücklagen für die Absicherung der Sklavin für den Fall einer Beendigung des Sklavenvertrages. Diese Gelder können z. B. durch e***** Dienste o. ä. der Sklavin erbracht werden. Die Sklavin darf dem Meister finanziell nicht zur Last fallen. Dieser Zusatzvertrag kann geändert werden, wenn das Abhängigkeitsverhältnis der Sklavin vom Meister verstärkt werden soll. Dies geschieht ggf. in Absprache und beiderseitigem Einverständnis.
2. Die Sklavin wird als Haushaltshilfe vom Meister kranken- und sozialversichert. Der unter 3.1 angeführte Zusatzvertrag hat so angelegt zu sein, dass die Sklavin ihr Sklavendasein mit all damit verbundenen Kosten selbst trägt, soweit dies im Rahmen des Möglichen liegt.
3. Private Kontakte und Verabredungen mit anderen Personen sind der Sklavin strikt verboten, wenn diese vom Meister nicht befohlen bzw. erlaubt sind.
4. Die Sklavin befindet sich in Obhut des Meisters und muss die aufgetragenen Arbeiten unverzüglich erledigen.
5. Der Sklavin unterstützt die Mastersklavin die für den Haushalt des Meisters verantwortlich ist, die genauen Details werden vom Meister festgelegt.
§ 4 Kleiderordnung
1. Die Sklavin verliert das Recht auf Kleidung. Der Meister bestimmt die Kleidung.
2. In seiner Gegenwart ist die Sklavin nackt oder trägt nur Strumpfhalter, Nylonstrümpfe und High-Heels. Dazu hat Sie ein Leder- Kettenhalsband mit Öse zu tragen.
3. Hat der Meister die Wohnung verlassen, wird er bei seiner Rückkehr wie unter Punkt 2 vorgeschrieben empfangen.
4. Wenn nicht von Ihm eine bestimmte Kleidungspflicht angeordnet wird, gelten nachfolgende Kleidervorschriften bei Anwesenheit Dritter oder beim Verlassen der Wohnung: Punkt 6, 7, 8, 9, 10 oder 11, dazu Punkt 12
5. Bei Anwesenheit Dritter kann der Gebieter jederzeit auch die Kleidungsvorschrift wie unter Punkt 2 anordnen.
6. Es ist der Sklavin strengstens untersagt Unterwäsche zu tragen, es sei denn, es ist vom Meister ausdrücklich gewünscht.
7. Am Hals ist ständig ein Lederband zu tragen, so dass die Sklavin jederzeit an die Leine genommen werden kann.
8. Ein Slip oder BH darf nur auf ausdrückliche Anweisung des Meisters getragen werden.
9. Bei öffentlichen Auftritten sind im Schritt hoch geschlitzte Kleider oder kurze Kleider, jeweils mit tiefem Ausschnitt zu tragen.
10. Alternativ kann der Meister auch das Tragen eines Minirocks anordnen.
11. Der Meister kann das Tragen durchsichtiger Blusen oder Kleider anordnen.
12. Die vom Meister ausgesprochenen Anweisungen sind sofort auszuführen.
§ 5 Körperschmuck und –pflege
1. Die Sklavin hat darauf zu achten, dass ihr Körpergewicht unter 65 kg bleibt.
2. Der Körper ist bis auf den Kopf von Haaren zu befreien.
3. Fuß- und Fingernägel sind grundsätzlich in dunklen roten Tönen zu lackieren.
4. Das Gesicht hat immer gut geschminkt zu sein (roter Lippenstift, mattes Make-up, dunkle Gesichtskonturen, etc.).
5. Der Meister kann die Sklavin (an den Brustwarzen, Nabel, Ohren und Nase, Klitoris, Schamlippen) piercen.
6. Nach erfolgreicher Probezeit, wird der Sklavin ein Tattoo auf die linke Po Backe, in den Schambereich und auf einen Busen gesetzt.
7. Veränderungen am Körper der Sklavin müssen grundsätzlich vom Meister genehmigt werden.
§ 6 Verhaltensregeln
1. Die Sklavin hat die Pflicht, den Meister immer nur auf die Ihm angenehme Weise anzusprechen. Dies gilt auch in der Öffentlichkeit.
2. Der Meister ist immer, als solcher anzusprechen.
3. Die Sklavin hat Blickkontakt zu vermeiden.
4. Hinknien oder aufstehen darf die Sklavin nicht ohne ausdrücklichen Befehl ihres Meisters. Das gilt auch in der Öffentlichkeit.
5. Die Sklavin hat jeden Befehl des Gebieters sofort und ohne Gegenfrage/ Widerrede nachzukommen.
6. Die Sklavin hat dem Herrn bedingungslos zu gehorchen.
7. Auf Befehl muss sie sich auch an der Leine in der Öffentlichkeit oder auf alle Viere wie Hündin fortbewegen.
8. Auf Befehl des Meisters hat sich die Sklavin auch in der Öffentlichkeit teilweise oder ganz auszuziehen.
9. Auf Befehl des Meisters hat die Sklavin jederzeit und an jeden Ort ihre Geschlechtsteile herzuzeigen.
10. Die Sklavin muss sich selbst und Ihren Geschlechtsteilen demütigende und beleidigende Namen geben.
11. Ohne Erlaubnis des Meisters, darf die Sklavin keinen Laut von sich geben. Ausgenommen sind Schreie der Lust oder des Schmerzes.
12. Die Sklavin muss sich auf einschlägigen Bällen, in Szenen-Discotheken und Pärchen- und ähnliche Clubs im entsprechenden Outfit, auf Geheiß des Meisters auch nackt präsentieren. Das Nacktsein kann bereits von Anfang an oder erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
13. Es ist der Sklavin erlaubt ihre Geschlechtsteile zum Zwecke der sexuellen Befriedigung zu berühren.
§ 7 Geschlechtsverkehr
1. Der Sklavin hat die Pflicht den Meister jederzeit und an jedem Ort sexuell zu Diensten zu sein. Das schließt sowohl die orale Bedienung durch die Sklavin, wie auch Analverkehr ein.
2. Die Sklavin hat nicht das Recht, ohne Erlaubnis ihres Meisters mit Dritte, gleich welches Geschlecht, in geschlechtlicher Verbindung zu treten.
3. Kontakte, gleich welcher Art, sind dem Meister anzuzeigen.
4 . Wechselnde Geschlechtsverkehre mit unterschiedlichsten Herrn/Männern jeglicher Neigung, werden dazu dienen, der Sklavin ihr Schamgefühl auszutreiben. Dabei bleibt es dem Meister überlassen, wie viele Schwänze er gleichzeitig für die Sklavin vorsieht.
5. „Gleichgeschlechtlich” Handlungen mit Frauen sind auf Weisung des Herrn durchzuführen.
6. Die Sklavin hat Geschlechtsverkehr mit ****** zu vollziehen. Die Palette ist: Hengste und Ponyhengste, Esel, Stiere, Eber, Schafs-, Geiß- und Ziegenbock sowie Rüden aller Hunderassen. Auf Geheiß des Meisters hat die Sklavin auch Verkehr mit weiblichen ****** zu vollziehen.
7. Zu den Aufgaben der Sklavin gehört es, den männlichen ****** den Schwanz bis zum Abspritzen zu blasen. Der Samen ist zu schlucken. Den weiblichen ****** hat Sie die Geschlechtsspalte zu lecken.
8. Geschlechtsverkehr mit Frauen, Transsexuellen und Transvestiten gehört zum Pflichtenumfang der Sklavin.
9. Der Geschlechtsverkehr, gleich welcher Art, kann vom Meister jederzeit in der Öffentlichkeit angeordnet werden.
10. Wurde die Sklavin gefickt oder anderweitige befriedigt, hat sie sich an- schließend beim Meister zu bedanken.
§ 8 Bestrafungen
1. Die Sklavin hat über ihre Verfehlungen ein Berichtsheft zu führen. Täglich wird der Meister für 15 Minuten ihre Leidensfähigkeit für Schmerzen erproben und mit probaten Mitteln (Peitsche, Klemmen, Wachs etc.) ausweiten. Der Meister wird ihr Wächter und Peiniger sein.
2. Die Nichteinhaltung der Paragraphen oder nur Teile davon, führt zur Bestrafung.
3. Die Sklavin kann jederzeit zum Spaß oder zum Zwecke einer Bestrafung gefesselt und geknebelt werden.
4. Die Sklavin hat bei der Bestrafung, soweit Sie nicht geknebelt ist, die Anzahl der Schläge mitzuzählen.
5. Die Bestrafung kann vom Meister auch öffentlich durchgeführt werden.
6. Über die Höhe der Bestrafung entscheidet nur der Meister. Er kann aber von Dritte Vorschläge zur Art und Umfang der Bestrafung einholen.
7. Wie die Züchtigung durchgeführt wird, unterliegt ganz allein den Wünschen des Meisters.
8. Benutzt der Meister noch weitere Sklaven oder Sklavinnen, hat die Sklavin auf Verlangen des Meisters an diesen Abstrafungen vorzunehmen.
9. Nach der Bestrafung hat sich die Sklavin für die Züchtigung beim Meister zu bedanken.
§ 9 Sonstige Pflichten der Sklavin
1. Die Sklavin hat auf Befehl des Gebieters zur Reinigung seines Körpers mit der Zunge beizutragen.
2. Die Sklavin kann als Gegenstand (z. B. Stuhl, Tisch, etc.) verwendet werden.
3. Die Sklavin kann als Tier (Pony, Fickhündin, Fickstute, Kuh oder Schwein) verwendet werden.
4. Wird die Sklavin als Pony eingesetzt, kann Sie vor einen Wagen ( Sulky ) gespannt werden. Sie hat dabei nackt zu sein. Der Meister kann aber eine abweichende Bekleidung bestimmen. Sie hat in dem Fahrzeug den Meister oder von ihm bestimmte Personen zu transportieren.
5. Auf Geheiß des Meisters hat die Sklavin wie eine Fickhündin zu fressen. Aus einem Hundenapf, ohne Benutzung von Besteck und Hände.
6. Auf Befehl des Meisters, darf sich die Fickhündin nur noch (nackt) auf alle Vieren durch die Wohnung bewegen.
7. Auf Befehl des Meisters hat sich die Fickhündin auch in der Öffentlichkeit nackt auf alle Viere zu bewegen.
8. Der Meister kann die Fickhündin in einer Hundehütte nackt anleinen und übernachten lassen.
9. Der Meister kann die Deckstute in einen Pferdestall nackt anleinen und übernachten lassen. (Desgleichen gilt auch für Kuhstall und Schweinestall)
10. Die Verrichtung der ******** hat die Sklavin auf Art und Weise nach Anweisung des Meisters zu machen.
11. Auf Befehl des Meisters hat die Verrichtung der ******** auch öffentlich zu erfolgen. Das gilt auch für das Abschlagen des NS (Natursekt).
12. Die Sklavin hat sich auf Befehl des Herrn als Toilette (NS) benutzen zu lassen.
13. Sie muss auch Dritte als Toilette (NS) dienen.
14. Die Sklavin hat auf Befehl des Meisters den NS zu schlucken.
15. Die Sklavin hat auf Befehl des Meisters andere Gebieter und Herrinnen zu Diensten zu sein. Die Dauer und Umfang des Dienstes bestimmt allein der Meister.
16. Der Meister kann Dritten jederzeit die Erlaubnis erteilen, die Geschlechtsteile der Sklavin zu berühren.
17. Die Sklavin kann öffentlich zur Schau gestellt werden. Das kann auch durch Fesselung/Pranger erfolgen. Ein Anbinden dient dem Zwecke der Demütigung der Sklavin.
18. Regeln zur Vorführung: Die Sklavin ist nackt (bis auf Strümpfe, Strapse und Highheels), ihre Hände sind auf dem Rücken gefesselt, evtl. wird ihr ein Mantel lose über die Schultern gehängt. Der Meister führt Sie an der Leine zu den Wartenden. Jeder darf an den Geschlechtsteilen der Sklavin spielen. Auf Befehl des Meisters muss die Sklavin die Anwesenden blasen oder lecken. Anschließend wird Sie gefickt. Der Meister hat das Recht, die Sklavin als letzter zu ficken. Nach Abschluss der Fickhandlungen wird die Sklavin nackt abgeführt, nackt zum Auto gebracht und nackt nach Hause gefahren.
19. Die Sklavin hat auf Wunsch des Meisters vor ihm oder auch Dritte einen Striptease oder eine Selbstbefriedigungen durchzuführen.
20. Die Sklavin kann jederzeit Dritte zum Geschlechtsverkehr übergeben werden.
21. Die Sklavin kann zum Geschlechtsverkehr mit Dritte, vermietet werden.
22. Die Sklavin kann vom Meister jederzeit und für eine nur von ihm bestimmbare Dauer in ein Bordell untergebracht werden. Die Einnahmen stehen Ihm zu.
23. Der Meister kann eine Leine, Kette, etc. zum Vorführen an dem Intimschmuck befestigen.
24. Die Sklavin hat vom Meister dazu bestimmte Personen als ihr Zusatzgebieter(in), bzw. als Mastersklavin anzuerkennen und zu gehorchen.
25. Die Sklavin hat ihren Meister, seine Mastersklavin und eventuelle Gäste zu bedienen. Dazu gehören, normale Dienste wie zum Beispiel Essen- und Trinkauftragen, sowie Massagen oder sexuelle Dienste.
26. Die Sklavin hat der Mastersklavin im Haushalt zur „Hand” zu gehen. Welche Dienste oder Aufgaben Sie einmalig oder dauerhaft zu übernehmen hat, bestimmt der Meister oder die Mastersklavin.
27. Der Meister kann jederzeit eine *********igung der Sklavin anordnen oder selbst durchführen.
28. Die Sklavin kann auch in der freien Natur behandelt (z.B. Aufhängen an den Armen oder Beinen an einen Baum oder zwischen Bäume) werden.
29. Die Sklavin kann vom Meister für Handlungen an, bzw. mit Dritte meistbietend versteigert werden.
30. Die vorübergehenden Dienste der Sklavin kann vom Meister als Preis oder Einsatz für (Glücks-)Spiele und Wettbewerbe ausgesetzt bzw. verwendet werden.
31. Mit welchen Personen die Sklavin persönlich oder telefonisch Kontakt haben darf, bestimmt der Meister.
32. Der Meister kann den Körper der Sklavin mit Strom, Saugpumpen oder Saugnäpfe behandeln.
33. Die Sklavin hat die Behandlung ihres Körpers mit Nadeln zu erdulden.
34. Ein Durchstechen der Brüste, etc., muss mit geeigneten Vorsichtsmaßnahmen und darf nicht mit Gewalt erfolgen. Nadeln dürfen nicht von Zweit- Meister (innen) benutzt werden.
35. Der Meister kann den Körper der Sklavin mit Brennnesseln, Disteln und Dornen behandeln.
36. Der Meister kann zur Quälung der Sklavin Insekten, etc., einsetzen.
37. Welchen Tätigkeiten die Sklavin nachgehen darf oder soll, muss der Meister genehmigen.
38. Die Sklavin hat den Meister täglich zu befriedigen.
39. Bei oralem Verkehr hat die Sklavin den Samen immer zu schlucken.
40. Der Meister kann die Sklavin als Objekt für eine Spankingsession benutzen.
41. Der Meister kann die Sklavin auffordern, dass Sie ihm Sklaven oder Sklavinnen zubringt.
42. Die Sklavin hat immer zu erdulden, dass der Meister andere Sklavinnen neben ihr sein eigen nennt.
43. Sind gleichzeitig mit der Sklavin Tiere (z.B. Rüden) anwesend, die gewohnt sind, mit Menschen Geschlechtsverkehr zu vollziehen, darf sich die Sklavin nur noch nackt, auf alle Viere bewegen. Sexuelle Annäherungen oder Geschlechtsakte mit den ****** hat Sie zu dulden. Sie hat als Lustobjekt für die Tiere zu fungieren. Auf Befehl des Meisters hat Sie die Tiere zum Geschlechtsakt zu animieren.
44. Bei der Sklavin können folgende Gegenstände angewendet werden:
- Klammern jeder Art und Größe
- Nadeln jeder Art und Größe
- Bondage Hilfsmittel jeder Art, Ledermanschetten, Handschellen
- Dildos und Gegenstände aller Art zur oralen und anale Befriedigung und Dehnung des Fickloches
- Wachs, Gleitmittel
- Masken, Augenbinde, Knebel und Tücher
- Leder-, Lack- und Gummiutensilien und –Kleidung
- Peitschen und andere Gegenstände zur Züchtigung
- Halsbänder jeder Art, Hundeleinen
- Streckbänke, Pranger und Strafböcke, normale Käfige und Käfige, sowie alle
anderen Utensilien zur Bestrafung
- Natürliche Strafutensilien, wie Brennnesseln, Disteln, Dornen, etc.- Schamlippen-, Kitzler und Brustgewichte
45. Der Sklavin dient dem Meister uneingeschränkt als Sexsklavin und zur Befriedigung der sexuellen Neigungen und Wünsche des Meisters. Selbstverständlich hat der Meister auch immer das Recht, seine Sklavin an andere zu vermieten, zu verleihen oder anderweitig abzugeben, damit auch andere sich an der Sklavin vergnügen oder vergehen können. Der Meister achtet aber stets darauf, dass die vorher vereinbarten Regeln zwischen dem Meister und seiner Sklavin nicht durch andere verletzt werden.
46. Über die sexuelle Befriedigung der Sklavin entscheidet ausschließlich der Meister, er wird diese jedoch nicht vernachlässigen (außer bei Sexentzug als vom Meister ausgesprochene Strafe). Es ist der Sklavin grundsätzlich erlaubt selbst Hand an sich zulegen, sich selber aufzugeilen oder sexuell zu befriedigen. Der Meister hat das Recht, der Sklavin jederzeit und zeitlich befristet oder unbefristet einen Keuschheitsgürtel anzulegen, um der Sklavin zu Strafe eine Selbstbefriedigung unmöglich zu machen.
47. Im Fall einer vom Meister ausgesprochenen Strafe, wird der Meister jede mögliche Geilheit im Vorfeld unterbinden, damit die Bestrafung von der Sklavin auch als solche empfunden wird und die gewünschte Wirkung der Erziehung erzielt. Dir Sklavin hat sich für jede erfolgte Bestrafung beim Meister demütig zu bedanken und Besserung zu geloben. Sollte dir Sklavin eine ausgesprochene Strafe nicht auf einmal aushalten, wird die Strafe in mehreren Raten vollzogen. Die Entscheidung darüber obliegt ausschließlich dem Meister unter Berücksichtigung des Ausbildungsstandes der Sklavin. Die ausgesprochene Strafe wird in jedem Fall in voller Höhe ausgeführt. Jede Verfehlung, Widerspruch, Ungehorsam, Widerstand oder Aufsässigkeit wird vom Meister mit harten Strafmaßnahmen geahndet bzw. gebrochen. Das Ausmaß, Höhe und Härte der Strafe werden vom Meister individuell festgelegt und unterliegen keiner zeitlichen Begrenzung. Die Sklavin wird die Bestrafung freiwillig und demütig entgegennehmen.
48. Die Sklavin muss sich gegeben falls auch für Foto-/Filmaufnahmen zur Verfügung stellen. Der Meister entscheidet ausschließlich über die weitere Verwendung dieses Materials, die Sklavin hat darüber keine Verfügungsgewalt. Der Meister kann auch von Sklavin verlangen, in professionellen Pornoproduktionen mitzumachen. Die daraus evtl. erfolgende Vergütung und deren Handhabung sind im Zusatzvertrag (Anlage B) geregelt
§ 10 Allgemeine Regeln
1. Allgemeine Regeln können vom Meister jederzeit erweitert oder verändert werden!
2. Die Sklavin darf keinen sexuellen Kontakt zu anderen Männern oder Frauen haben, es sei denn ihr Meister befiehlt bzw. erlaubt es.
3. Die Sklavin gelobt dem Meister in sexueller Hinsicht vollständigen Gehorsam. Ihr Körper, Geist und ihre Zeit gehören vollkommen Ihm.
4. Die Sklavin hat das Recht zu flehen, zu schreien und zu betteln, aber sie erkennt die Tatsache an, dass diese Gefühlsregungen keinen Einfluss auf ihre Behandlung haben müssen. Außerdem weiß sie, dass ihr Meister sie, falls er sich durch ihre Laute gestört fühlt, knebeln oder auf andere Weise zum Schweigen bringen kann.
5. Die Sklavin hat ihren Körper ihrem Meister jederzeit zur Verfügung zu stellen. Außerdem erklärt sich die Sklavin damit einverstanden, dass ihr Meister über das Recht verfügt, ihren Körper anderen zur freien Verfügung zu stellen.
6. Die Sklavin hat immer zu zeigen, dass sie in ihre Rolle zu dienen und zu gehorchen hat, sie akzeptiert dies, sowohl zu Hause, als auch an anderen, von ihrem Meister befohlenen Orten. Sie ist sich dessen bewusst, dass ihr Meister ihren Körper und ihren Geist frei nach seinen Wünschen benutzen kann. Die Sklavin wird von ihrem Meister zu gegebener Zeit einen neuen Namen erhalten, auf den sie zu hören hat. Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Sklavin von ihrem Meister nur mit "Hurenfotze" angesprochen.
7. Die Sklavin hat sehr sorgsam mit ihrem Körper umzugehen.
8. Die Sklavin wird jede ihr gestellte Frage ehrlich und direkt beantworten. Sie wird ihre Antworten höflich und respektvoll formulieren, und dann ehrfürchtig auf die Entscheidung ihres Meisters warten, um sie dankbar zu akzeptieren.
9. Die Sklavin hat sich auf Wunsch, jederzeit einem Verhör auch durch Dritte zu unterziehen. Ebenfalls auch einer vollständigen Musterung ihres Körpers.
10. Die Sklavin verpflichtet sich, das geistige, körperliche und materielle Eigentum an ihrer Person vollständig ihrem Meister zu übergeben. Der Meister kann über dieses Eigentum nach seinem Willen verfügen. Die Sklavin erlaubt es dem Meister ausdrücklich, sie zu bestrafen und zu erziehen. Sei es wegen Verfehlungen aus diesem Vertrag, anderen Verfehlungen oder nach freier Entscheidung des Meisters. Sie wird keine Kritik an der Strafe an sich oder an der Höhe des Strafmaßes üben.
11. Die Sklavin wird sich bedingungslos an alle Regeln halten, die neben diesem Vertrag schriftlich oder mündlich aufgestellt wurden. Sie ist sich bewusst, dass jeder Regelbruch bestraft wird.
12. Die Sklavin wird sich mit allen Kräften bemühen, ihrem Meister perfekt zu dienen, gehorsam zu sein und vorausschauend jene Handlungen zu unternehmen, die ihr Meister von ihr erwartet.
13. Der Meister garantiert der Sklavin, keinerlei Handlungen vorzunehmen, die bleibende Schäden an Geist oder Körper der Sklavin nach sich ziehen können.
14. Der Meister ist sich bewusst, dass das Wohlergehen der Sklavin ausschließlich von ihm abhängt und wird alle notwendigen Handlungen vornehmen, dieses Wohlergehen im Rahmen dieses Vertrages sicherzustellen.
15. Beide Partner schließen diesen Vertrag in gegenseitiger Anerkennung und Liebe ab. Der Vertrag dient dazu, die größtmögliche Achtung und Unterstützung des Partners schriftlich festzulegen.
16. Mein Körper und Geist gehören dem Meister, der jederzeit und überall damit tun und lassen kann, was er will. Du erfüllst jeden Willen des Meisters widerspruchslos und unverzüglich.
17. Ohne anders lautende Anordnung lieferst Du dich stets nackt oder nuttig in Reizwäsche, als Sklavin ohne Vorbehalte zur Vornahme jeder Art von Fesselung, körperlicher Züchtigung, quälender Behandlung und sexuellen Praktiken der Gnade des Meisters aus!
18. Wenn Dein Meister nach Hause kommt oder in Deiner Nähe ist, wirst Du ihm bereitwillig Fotze, Arsch und Titten hinhalten. Schläge darauf nimmst Du jederzeit gerne entgegen. Auf seinen Wunsch nimmst du die devote Auslieferungsstellung ein: Du kniest nieder oder gehst auf alle Viere, öffnest die Schenkel, streckst deinen Oberkörper durch; ziehst mit beiden Händen die Schamlippen weit auseinander und bietest deine Fotze geöffnet an. Du wirst diese Haltung nicht nur vor dem Meister, sondern auch von damit beauftragten Dritten einnehmen und Dich von ihnen hemmungslos abgreifen lassen. Du kannst jederzeit vorgeführt und/oder zur Benutzung freigegeben werden.
19. Aufgaben die Dir auferlegt werden beantwortest Du stets mit: " Ja, Meister."
Beim Oralverkehr ist Sperma/Frauensaft im Mund aufzunehmen!
20. Der Sklavin geht es nur darum, ihrem Meister oder den Personen, denen sie zur Benutzung freigegeben wurde, Lust zu verschaffen.
21. Du darfst deine Blöße nie unerlaubt bedecken!
22. Du bist stets glatt rasiert (Intim und Achseln)!
23. Du wirst dein Kopfhaar stutzen und nur noch einen Kurzhaarschnitt tragen!
24. Du sitzt stets mit leicht geöffneten Oberschenkeln, gewährst so freien Zugriff auf deine Scham!
25. Auf Anordnung hast Du jederzeit und allerorts einzelne Kleidungsstücke (Schuhe, Strümpfe, Slip, BH, Hemd/Bluse usw.) abzulegen, dich teilweise zu entblößen und die Geschlechtsteile (Scham, Brüste) frei zu zeigen, oder dich ganz zu entkleiden und splitternackt zu präsentieren.
26. Während einer Behandlung hast du jederzeit das Recht auf sexuelle Befriedigung.
Auf Anordnung befriedigst du dich jederzeit selbst bis zum Höhepunkt!
27. Die Sklavin hat auf Anweisung einen Plug, Dildo oder ähnliches zu tragen, solange, wie und wo es dem Meister gefällt.
§11 Geltungsdauer des Sklavenvertrages
1. Der Sklavenvertrag beginnt mit dem 01.08.2015 mit einer Probezeit bis 31.12.2015 danach wird er auf 2 Jahre festgesetzt. Möchte die Sklavin nach der Probezeit den Sklavenvertrag kündigen muss sie 4 Wochen vor Ende der Probezeit dies dem Meister kundtun. Ist bis zur Hälfte der Laufzeit einer Verlängerung der Laufzeit von der Sklavin auf 4 Jahre nicht gewünscht wird der Vertrag nach 2 Jahren beendet. Wird nach 2 Jahren von der Sklavin eine Verlängerung der Laufzeit auf 12 Jahre nicht gewünscht wird der Vertrag nach 4 Jahren beendet. Die Sklavin muss sich nach 6 Jahren endgültig entscheiden ob sie die Laufzeit auf 12 Jahre begrenzen möchte sonst wird die Laufzeit des Sklavenvertrages auf unbestimmte Zeit verlängert.
2. Der Sklavenvertrag kann während seiner Laufzeit von der Sklavin grundsätzlich nicht gelöst werden, außer es liegen schwerwiegende Umstände vor.
3. Der Meister kann den Sklavenvertrag jederzeit unter Berücksichtigung der sozialen Auswirkungen und Absicherung der Sklavin lösen. Der Meister verpflichtet sich der Sklavin eine Prämie von 10 000 € pro verpflichtetest Jahr zu gewähren. Diese Prämie muss die Sklavin dann in der zweiten Hälfte der Vertragslaufzeit erwirtschaften.
4. Wünsch die Sklavin eine Auflösung des Sklavenvertrages zu den unter § 11 Absatz 1 genannten Terminen. Der Meister ist dann verpflichtet, die Sklavin nicht auf die Straße zu setzen oder in das soziale Aus zu entlassen, sondern dafür Sorge zu tragen das sie mit einem Leben als Nutte ihren Unterhalt bestreiten kann. Eine Prämienzahlung ist dann nicht vorgesehen.
5. Der unter 3.1 angeführte Zusatzvertrag (Anlage B) ist in jedem Fall für beide Parteien bindend und einzuhalten.
§12 Zusätzliche Anmerkungen zum Sklavenvertrag:
1. Ziel des Sklavenvertrages ist die totale Versklavung des Sklavin inklusive einer weitest gehenden Abhängigkeit des Sklavin wie im Allgemeinen Teil beschrieben.
2. Die Sklavin kann eine dauernde Verschärfung des Sklavenvertrages bzw. der Sklavenhaltung durch den Meister bis zum Verzicht sämtlicher Grenzen und Einschränkungen wie z.B. Berücksichtigung von Schmerzgrenzen oder Tabus erbitten.
3. Die Sklavin kann den Ausschluss jeglicher Möglichkeit zur Lösung des Sklavenvertrages durch die Sklavin auch bei den unter 11.4 angeführten schwerwiegenden Umständen erbitten. Die Sklavin kann die absolut finanzielle Abhängigkeit der Sklavin durch den Meister erbitten, diese wird dann mit entsprechender Generalvollmacht umgesetzt.
4. Sollte der Meister die unter 12.2 und 12.3 angeführten Bitten der Sklavin akzeptieren, ist dies für die Sklavin unumkehrbar und wird schriftlich mit Unterschrift des Meisters und der Sklavin dem Sklavenvertrag beigefügt und wird somit Bestandteil des Sklavenvertrages.
5. Die Sklavin hat alle Punkte des Sklavenvertrages verstanden und ist sich der Tragweite und Auswirkungen ihrer Entscheidung in ein Sklavenverhältnis überzugehen voll bewusst und tut dies freien Willens. Die Sklavin wurde in keiner Weise zur Unterschrift des Sklavenvertrages *******en, weder vom Meister, noch von Dritten. Die Sklavin ist im Besitz ihrer vollen geistigen Fähigkeiten.
Ort, Datum: ____________________
______________________________ _______________________
Unterschrift des Meisters Unterschrift des Sklaven
Anlage A
Regeln der Sklavin
A. Die Stellung meines Meisters!
1. Ich diene und gehorche meinem Meister!
2. Ich ehre meinen Meister als Person, die Gedanken meines Meisters und seinen Körper!
3. Ich anerkenne ohne Zweifel die Macht, die mein Meister über mich hat.
4. Mein alleiniges Ziel ist es, meinem Meister eine vollkommene Sklavin zu sein. Alle meine Handlungen und Gedanken ordne ich diesem Ziel unter.
5. Ich vertraue meinem Meister! Er weiß, was für mich am besten ist. Er entscheidet für und über mich und wacht über mein Wohlergehen.
6. Ich verhalte mich so, dass mein Meister zu keiner Zeit die Kontrolle über mich verliert.
7. Ich bin ein Objekt meines Meisters. Mein Körper und mein Geist sind das Eigentum meines Meisters!
8. Auch, wenn mein Meister nicht anwesend ist, verhalte ich mich genauso, wie bei seiner Anwesenheit.
9. Ich weiß, dass mein Meister mich sehr zu schätzen weiß.
B. Meine Stellung als Sklavin
1. Ich verstehe und erwarte, dass mein Meister stets um meine Sicherheit und Unversehrtheit besorgt ist und danke ihm dafür. Mein Meister kennt die Grenzen seiner Sklavin und weiß, was ihr schwer fällt.
2. Ich weiß, dass mein Meister mich sehr lieb hat und dass unser Miteinander auf einem Höchstmaß an gegenseitigem Respekt und Vertrauen basiert.
3. Ich freue mich, wenn mein Meister mich für sein physisches und psychisches Wohlergehen benutzt und nicht vergisst, wer wem zu dienen hat.
4. Ich freue mich, wenn mein Meister mich so erzieht, dass ich in jeder Hinsicht auf ihn ausgerichtet bin und ich bin ihm für seine gute Erziehung und Abrichtung dankbar.
5. Ich freue mich, wenn mein Meister mich für außergewöhnliche Leistungen belohnt.
6. Ich weiß, dass mein Meister immer im Hinterkopf hat, dass mein Widerstand nicht mehr als ein Teil des Spiels ist und gebrochen werden muss.
7. Ich bin dankbar, wenn mein Meister erst Rücksicht auf mich nimmt, wenn ich um Nachsicht bitte.
8. Mein Meister wird versuchen, meine persönlichen Grenzen zu erreichen und zu erweitern. Wann immer es mir möglich ist, versuche ich durch mein Verhalten, meinem Meister darüber zu informieren, wie nahe ich meiner Grenze bin.
9. Ich verstehe, dass ich die hohen Ansprüche meines Meisters niemals vollständig erfüllen kann. Trotzdem bemühe ich mich, mit allen Kräften und zu jeder Zeit, diesem Ziel näher zu kommen.
10. Ich verstehe, dass mein Meister eigene Prioritäten setzt, seinen eigenen Stil und sein eigenes Tempo hat.
11. Ich werde meinen Meister nie mit anderen Männern vergleichen.
C. Meine Grundeinstellung
1. Wenn mir mein Meister befiehlt, mich abrichtet, mich fordert, mir Aufgaben gibt, dann ist das für mich eine Form der Zuwendung. Ich freue mich von ganzem Herzen über jede Zuwendung meines Meisters. Wenn mich mein Meister in irgendeiner Form in Anspruch nimmt, versuche ich ihm Glücks- und Erfolgserlebnisse zu verschaffen, um noch weiter und noch mehr in Anspruch genommen zu werden. Dankbarkeit und Glück sind die vorherrschenden Voraussetzungen für meine Entwicklung als Sklavin.
2. Wann immer ich die Zeit habe, bin ich in Gedanken gerne bei meinem Meister. Am liebsten würde ich nur noch an meinen Meister denken was mein Meister braucht und möchte.
3. Ich versuche, mich nach Kräften in meinen Meister einzufühlen, um auch seine unausgesprochenen Bedürfnisse wahrzunehmen und diesen nach Möglichkeit gerecht zu werden.
D. Alltagsleben
1. Es tut mir gut, wenn mein Meister auch mein Alltagsleben bestimmt, weil ich dann das Gefühl habe, ganz und ohne Einschränkung seine Sklavin zu sein. Deshalb werde ich ohne größere Probleme seine Verhaltensregeln im Alltag Folge leisten.
2. Mein Verhalten in der Gesellschaft ist so, dass es weder meinen Meister, noch mich als Sklavin bloßstellt. Trotzdem bemühe ich mich auch in der Gesellschaft, meinen Meisters stets zu signalisieren, dass ich seine hörige Sklavin bin.
3. Ich freue mich, wenn mein Meister mir für alle Lebensbereiche vorschreibt, was ich zu tun habe.
E. Sexualität
1. Ich verstehe, dass ein Orgasmus, gleich auf welche Art, ein Geschenk meines Meisters ist. Ich werde ihm deshalb über jeden Orgasmus, den ich erlebt habe, gleich in welcher Situation und durch wen auch immer, darüber berichten, in dem ich ihm für sein Geschenk danke und ihm meine Gefühle und Empfindungen beschreibe.
2. Ich bin in der Lage und bereit, meine Sexualität ausschließlich auf meinen Meister und seine Wünsche auszurichten. Wenn mein Meister durch mich befriedigt wird, freue ich mich über dieses Kompliment.
3. Ich werde nur dann einen Orgasmus erleben, wenn mir mein Meister dies gestattet. Durch gezielte Übungen werde ich versuchen, den Zeitpunkt meines Höhepunktes zu beschleunigen oder zu verzögern, bzw. gänzlich auf einen Orgasmus zu verzichten.
4. Ich bin erfreut, wenn mein Meister mich auch anderen Männern für ihre sexuellen Bedürfnisse zur Verfügung stellt, denn das ist ein besonders Zeichen der Wertschätzung meines Meisters an mich, seiner Sklavin.
F. Körper
1. Mein Körper ist das wichtigste Geschenk, das ich meinem Meister machen kann. Ich übergebe ihm meinen Körper als sein Eigentum.
2. Ich weiß, dass mein Körper schwach ist und mir mein Meister immer wieder meine Grenzen zeigen muss. Ich werde alles unternehmen, diese Grenzen möglichst weit hinauszuschieben, um so den Vorstellungen meines Meisters besser zu entsprechen.
3. Ich werde täglich darauf achten, dass mein Körper meinen Meister erfreut und unternehme alles, um meinen Körper als Eigentum meines Meisters fit zu halten. Dazu gehört die tägliche Reinigung, die Rasur im Genitalbereich, ausreichend Bewegung, sowie gesunde Ernährung.
4. Sollte mein Meister eine dauerhafte Zeichnung meines Körpers wünschen, wird er mir das mitteilen und meine Zustimmung dazu einholen. Wenn es mir irgendwie möglich ist, werde ich um ein solches Zeichen selbstständig bitten. Kurzzeitige Zeichen meines Sklaventuns, wie z. B. Striemen, trage ich mit Stolz und danke meinem Meister für diese Auszeichnung meines Körpers.
G. Sprache
1. Ich werde meinen Meister grundsätzlich und immer mit „Meister“ anreden, um meinen Respekt, meine Demut und meine Liebe zu beweisen.
2. Ich werde das Wort „Nein“ zu keiner Zeit gebrauchen.
3. Ich werde meinem Meister differenzierte Antworten auf Befehle geben.
H. Erniedrigung
1. Ich werde mich von meinem Meister nach seinen Wünschen und in dem von ihm gewählten Ausmaß schlagen lassen.
2. Ich freue mich, wenn mir mein Meister in irgendeiner Form Schmerzen zufügt, um Lust zu empfinden oder sich abzureagieren, weil ich ihm auf diese Weise dienen kann.
3. Wenn mich mein Meister schlägt, bedanke ich mich für jeden zugefügten Schlag.
4. Ich lasse mich von meinem Meister nach Wunsch fesseln und liefere mich ihm gerne in gefesselt hilfloser Lage aus.
5. Ich sehe jede Erniedrigung als ein Geschenk meines Meisters an mich. Wenn mich mein Meister erniedrigt, hilft er mir dabei, mich in meine Rolle als Sklavin zurechtzufinden und verschafft mir damit zugleich sexuelle Lust. So bin ich in der Lage, Erniedrigungen meines Meisters mit Dankbarkeit entgegenzunehmen.
6. Es steht meinem Herren frei, mich nach seinem Belieben zu bestrafen.
7. Ich werde jede mir auferlegte Strafe demütig entgegen nehmen. Sollte die Strafe eine Handlung von mir erfordern, werde ich diese Handlung, so schnell es mir irgendwie möglich ist, vornehmen.
8. Ich werde jede Rolle spielen, die meinem Meister gefällt.
9. Ich muss immer mein „SLAVE“-Halsband tragen, denn nur so ist meine totale Versklavung möglich.
I. Weitere konkrete Verhaltensregeln
1. Ich werde, auch wenn es unangenehm werden könnte, immer offen sein und meinen Meister nicht anlügen. Ich weiß, dass mein Meister diese Offenheit zu schätzen weiß.
2. Grundsätzlich werde ich meinen Meister vorher um Nachsicht bitten, wenn ich absehen kann, dass es aus zeitlichen oder sachlichen Gründen ein Problem für mich wird, eine Regel einzuhalten oder mich an ein Verbot zu halten.
3. Wenn es mir irgend möglich ist, trage ich unaufgefordert mein „SLAVE“-Halsband, um meinem Meister zu signalisieren, dass ich sein Eigentum bin.
4. Ich werde meinen Meister unaufgefordert und regelmäßig Bericht erstatten
a. über mein physisches und psychisches Befinden
b. über das Einhalten/Übertreten von Regeln und Verboten
c. über alle Ereignisse des Tages aus Beruf und Freizeit, über die ich gerne sprechen möchte, die mich bewegen oder die meine Meister interessieren könnten.
d. über den Kontakt zu anderen Personen per Telefon, Post, SMS, E-Mail, Chat oder live. Wenn ich von mir aus mit anderen Männern korrespondieren will, werde ich meinen Meister immer um Erlaubnis ersuchen.
5. Für Kontakte jeglicher Art zu Chatpartnern hole ich ausnahmslos die Erlaubnis meines Meisters ein. Wenn ich doch einmal chatten darf, dann halte ich mich an folgende Regeln:
a. Meine Meister bekommt einen unveränderten Chatmitschnitt
b. Ich tausche keine Fotos, E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder Homepageadressen aus
Ort, Datum: ___________________
____________________________
Unterschrift der Sklavin
Anlage B
Zusatzvertrag
§1 Allgemeine Bestimmungen
1. Die finanzielle Selbstbestimmung des Meisters und der Sklavin bleiben unberührt, wenn es sich um Zahlungen/Leistungen aus abhängiger Erwerbstätigkeit oder staatlichen Leistungen (z. B. ALG I, ALG II, Renten, Sozialhilfe o. ä.) handelt.
2. Einnahmen, die aus der Abhängigkeit der Sklavin vom Meister erwirtschaften werden, werden auf einem Sonderkonto oder ein anderen Art der Aufbewahrung gesichert.
3. Der Meister verpflichtet sich der Sklavin eine Prämie von 10 000 € pro verpflichtetest Jahr zu zahlen. Diese Prämie muss die Sklavin dann in der zweiten Hälfte der Vertragslaufzeit erwirtschaften. Die Prämie wird am Ende Laufzeit des Vertrages fällig.
§2 Arten der Einnahmen aus dem Meister-/Sklavenverhältnis
Der Meister kann von seiner Sklavin erwarten und verlangen, dass sie auf folgende Arten zum gemeinsamen finanziellen Unabhängigkeit beitragen soll und muss:
a. Ihre Sexdienste in einem e*****service anbieten
b. Ihren Sexdiensten auf Partys und anderen Events zu Verfügung stellen
c. Ihre Dienste auch für Foto-/Filmaufnahmen zur Verfügung zu stellen, das gilt auch für professionelle Pornoproduktionen
d. Bei sonstigen Gelegenheiten für Sexdienste bereit zu stehen, die dem Meister gefallen
§3 Aufteilung und Auszahlung der erwirtschafteten Einnahmen aus dem Meister-/Sklavenverhältnis
1. Wird die Sklavin für seine geleisteten Sexdienste bezahlt, hat die Sklavin als erstes die vollständigen Einnahmen an den Meister auszuhändigen. Der Meister prüft dann, ob der vorher mit dem Nutzer der Sklavin vereinbarte Betrag vollständig ist und vereinnahmt ihn bis auf weiteren im vollen Umfang.
2. Zu einem späteren, dem Meister angemessenen Zeitpunkt, kann er nach seinem Willen einen Teilbetrag an seine Sklavin zur freien Verfügung auszahlen.
3. Die genaue Aufteilung der Einnahmen ist für den Meister 50 v. H. und für den Sklaven 50 v. H. für ihre später eventuelle Jahresprämie anzurechnen.
Ort, Datum: ____________________
______________________________ ______________________
Unterschrift des Meisters Unterschrift des Sklaven
Endgültige Fassung Sklavenvertrag vom 27. August 2015
Zwischen dem Meister MASADO und der Sklavin Beate genannt HURENFOTZE
Zwischen dem Meister und der Sklavin
Name: Masado Name Beate B. (Hurenfotze)
Straße: __________________________ Straße: ___________________________
PLZ/Wohnort: _____________________ PLZ/Wohnort: _____________________
wird folgender Sklavenvertrag abgeschlossen:
Allgemeines
I. Der Vertrag dient zur eindeutigen, widerspruchsfreien Regelung einer Lebensbeziehung zwischen dem Meister und der Sklavin. Diese Beziehung bedeutet für die Sklavin eine wirklich, reale Vollversklavung bei Zwangshaltung und sexueller Dienerschaft unter Bedingungen, die der historischen Definition der Versklavung entspricht.
II. Der Vertrag wird auf Probe bis zum 31.12.2015 geschlossen und kann von der Sklavin nur bei außergewöhnlichen Umständen mit Einverständnis des Meister während dieser Zeit gelöst werden (siehe §11). Dieser zeitlich befristete Sklavenvertrag entspricht einer Probezeit, die auf eine maximale Länge von vier Monaten beschränkt ist. Sollte die Sklavin nicht spätestens drei Wochen vor Ablauf der Probezeit sich über das Vertragsende äußern, so verlängert sich der Sklavenvertrag um weitere zwei Jahre. Nach Ablauf von insgesamt vier Jahren, wird der Vertrag unbefristet verlängert. Der Meister kann aber nach eigenem Ermessen einen befristeten Vertrag aufsetzen, alle anderen Vertragsbedingungen bleiben davon unberührt.
III. Der Meister verpflichtet sich die Sklavin in Obhut zu nehmen. Die Sklavin geht in das Eigentum des Meisters über, der alle Lebensbereiche der Sklavin zukünftig bestimmt. Der Meister erlangt den vollkommenen Besitz über den Körper und den Willen der Sklavin. Der Meister kann der Sklavin anderen Meistern zur Verfügung stellen oder verleihen oder zusätzliche Meister zur Abrichtung der Sklavin heranziehen.
IV. Die Sklavenregeln sind als Anlage A diesen Sklavenvertrag beigefügt und sind ordentlicher Bestandteil dieses Vertrages. Die Sklavenregeln sind nur vom Sklaven zu unterschrieben und sind für ihn absolut bindet und verpflichtet.
V. Das finanzielle Verhältnis zwischen dem Meister und der Sklavin ist einem Zusatzvertrag geregelt (Anlage B)
§1 Übergang in das Sklavenverhältnis
1. Die Sklavin gibt dem Meister die Einwilligung zur uneingeschränkten Freiheitsberaubung, körperlichen Züchtigung, Kontrolle über alle Lebensbereiche der Sklavin, absoluter Befehlsgewalt und Bestimmung der weiteren Lebensumstände des Sklavin.
2. Die Sklavin sieht den einzigen weiteren Sinn ihres Lebens, alleine dem Wohl und den Wünschen ihres Meisters zu dienen, ihm bedingungslos zu gehorchen und alle Befehle und Aufträge des Meisters zu dessen vollen Zufriedenheit widerspruchslos und sofort zu erledigen.
3. Für die Dauer des Vertrages verliert die Sklavin jedes Recht auf freie Entscheidungen und Bestimmung alleine der Wille des Meisters ist für den Sklavin von Bedeutung.
§2 Haltung und Gebrauch des Sklavin
1. Der Meister wird die auszubildende Sklavin zur einen richtigen Sklavin erziehen. Dazu hat er das Recht die Sklavin einen anderen Herrn oder eine Herrin zu übergeben. Die ausbildende Herrschaft übernehmen dann die Rechte und Pflichten vom Meister.
2. Die Sklavin ist beliebig durch den Meister zu gebrauchen, zu nutzen und zu benutzen, abzurichten, abzustrafen, nach den Wünschen des Meisters anzupassen und mit Zwangsmaßnahmen nach den Vorstellungen des Meisters zu erziehen.
3. Die Sklavin kann vom Meister nach freiem Ermessen harter Folter aller Art unterzogen (siehe dazu Punkt 2+3), in jeder Art eingesperrt, gefesselt und fixiert, in Ketten gelegt usw. werden. Die Dauer und Intensität einer solchen Maßnahme wird einzig vom Meister bestimmt, die Maßnahme bedarf keines besonderen Grunds.
4. Der Meister wird jedoch immer die Gesundheit der Sklavin in Betracht ziehen und bleibende Verletzungen oder Schäden grundsätzlich vermeiden. Der Meister wird immer über die Gesundheit der Sklavin wachen und ggf. sofort entsprechende Maßnahmen ergreifen. Der Meister ist ausgebildeter Ersthelfer. Die Sklavin hat den Meister bei den ersten Anzeichen einer Erkrankung unverzüglich zu informieren.
5. Der Meister erhält das Recht über den Körper der Sklavin zu verfügen. Er kann ihre Geschlechtsteile in der Öffentlich bloßstellen. Er kann ihr auch an Ohren, Nase, Brustwarzen, Klitoris, wie auch an die inneren und äußeren Schamlippen, Intimschmuck durch Piercings anbringen lassen.
6. Der Meister hat das Recht, seine Sklavin durch ein Tattoo als sein Eigentum zu kennzeichnen, sowie das Anbringen von Intim Tattoo an den von ihm gewünschten Körperteilen.
7. Alleine der Meister bestimmt über die Kleidung und das Outfit der Sklavin. Dies gilt auch für Haarlänge und Frisur sowie ev. Körperbehaarung (Rasur usw.), berufliche Besonderheiten wird berücksichtigt. Die Sklavin muss im Beisein seines Meisters immer nackt sein, um jederzeit den sexuellen Bedürfnissen ihres Meisters dienlich zu sein. Nur auf Anweisung des Meisters trägt die Sklavin Kleidung in der Wohnung.
8. Der Meister kann die Sklavin jederzeit und an jedem Ort dritte Personen (gleich welchen Geschlechts und Anzahl) für sexuelle Handlungen zur Verfügung stellen.
9. Der Meister hat das Recht zu bestimmen, wo und in welchen Verhältnis die Sklavin zu leben hat.
10. Der Meister hat das Recht, jederzeit und an jedem Ort, die Sklavin zu bestrafen. Dazu dürfen jederzeit dritte Personen anwesend sein oder er darf die Bestrafung durch Anwesende ausführen lassen.
11. Der Meister hat das Recht, die Sklavin jederzeit und an jedem Ort, auch unter der Anwesenheit dritter Personen verbal zu demütigen. Er darf Sie mit jeden Namen seiner Wahl betiteln.
12. Jeder Besitz der Sklavin geht in den Besitz des Meisters über. Aber er kann diese Dinge der Sklavin zur Benutzung überlassen.
13. Der Meister hat das Recht, an der Sklavin sexuelle Handlungen gleich welcher Art vorzunehmen oder vorzunehmen lassen.
14. Die Sklavin hat alle Handlungen des Meisters widerstandslos zu dulden und zu ertragen. Jede Anweisung und jeder Befehl des Meisters hat die Sklavin umgehend und ohne Widerspruch zur vollen Zufriedenheit des Meisters auszuführen.
15. Der Meister hat das Recht, jederzeit Paragraphen die seine Rechte erweitern,
an diesen Vertrag anzuhängen. Auch Paragraphen, die die Pflichten der Sklavin
erweitern, kann er hinzufügen.
§3 Soziale Kontakte, Absicherung, Gelderwerb des Sklavin
1. Die Sklavin hat keine externe Arbeit nachgeht. Ein Zusatzvertrag (Anlage B) regelt das finanzielle Verhältnis zwischen dem Meister und der Sklavin, wie etwa den an den Meister abzuliefernden Verdienstanteil, finanzielle Rücklagen für die Absicherung der Sklavin für den Fall einer Beendigung des Sklavenvertrages. Diese Gelder können z. B. durch e***** Dienste o. ä. der Sklavin erbracht werden. Die Sklavin darf dem Meister finanziell nicht zur Last fallen. Dieser Zusatzvertrag kann geändert werden, wenn das Abhängigkeitsverhältnis der Sklavin vom Meister verstärkt werden soll. Dies geschieht ggf. in Absprache und beiderseitigem Einverständnis.
2. Die Sklavin wird als Haushaltshilfe vom Meister kranken- und sozialversichert. Der unter 3.1 angeführte Zusatzvertrag hat so angelegt zu sein, dass die Sklavin ihr Sklavendasein mit all damit verbundenen Kosten selbst trägt, soweit dies im Rahmen des Möglichen liegt.
3. Private Kontakte und Verabredungen mit anderen Personen sind der Sklavin strikt verboten, wenn diese vom Meister nicht befohlen bzw. erlaubt sind.
4. Die Sklavin befindet sich in Obhut des Meisters und muss die aufgetragenen Arbeiten unverzüglich erledigen.
5. Der Sklavin unterstützt die Mastersklavin die für den Haushalt des Meisters verantwortlich ist, die genauen Details werden vom Meister festgelegt.
§ 4 Kleiderordnung
1. Die Sklavin verliert das Recht auf Kleidung. Der Meister bestimmt die Kleidung.
2. In seiner Gegenwart ist die Sklavin nackt oder trägt nur Strumpfhalter, Nylonstrümpfe und High-Heels. Dazu hat Sie ein Leder- Kettenhalsband mit Öse zu tragen.
3. Hat der Meister die Wohnung verlassen, wird er bei seiner Rückkehr wie unter Punkt 2 vorgeschrieben empfangen.
4. Wenn nicht von Ihm eine bestimmte Kleidungspflicht angeordnet wird, gelten nachfolgende Kleidervorschriften bei Anwesenheit Dritter oder beim Verlassen der Wohnung: Punkt 6, 7, 8, 9, 10 oder 11, dazu Punkt 12
5. Bei Anwesenheit Dritter kann der Gebieter jederzeit auch die Kleidungsvorschrift wie unter Punkt 2 anordnen.
6. Es ist der Sklavin strengstens untersagt Unterwäsche zu tragen, es sei denn, es ist vom Meister ausdrücklich gewünscht.
7. Am Hals ist ständig ein Lederband zu tragen, so dass die Sklavin jederzeit an die Leine genommen werden kann.
8. Ein Slip oder BH darf nur auf ausdrückliche Anweisung des Meisters getragen werden.
9. Bei öffentlichen Auftritten sind im Schritt hoch geschlitzte Kleider oder kurze Kleider, jeweils mit tiefem Ausschnitt zu tragen.
10. Alternativ kann der Meister auch das Tragen eines Minirocks anordnen.
11. Der Meister kann das Tragen durchsichtiger Blusen oder Kleider anordnen.
12. Die vom Meister ausgesprochenen Anweisungen sind sofort auszuführen.
§ 5 Körperschmuck und –pflege
1. Die Sklavin hat darauf zu achten, dass ihr Körpergewicht unter 65 kg bleibt.
2. Der Körper ist bis auf den Kopf von Haaren zu befreien.
3. Fuß- und Fingernägel sind grundsätzlich in dunklen roten Tönen zu lackieren.
4. Das Gesicht hat immer gut geschminkt zu sein (roter Lippenstift, mattes Make-up, dunkle Gesichtskonturen, etc.).
5. Der Meister kann die Sklavin (an den Brustwarzen, Nabel, Ohren und Nase, Klitoris, Schamlippen) piercen.
6. Nach erfolgreicher Probezeit, wird der Sklavin ein Tattoo auf die linke Po Backe, in den Schambereich und auf einen Busen gesetzt.
7. Veränderungen am Körper der Sklavin müssen grundsätzlich vom Meister genehmigt werden.
§ 6 Verhaltensregeln
1. Die Sklavin hat die Pflicht, den Meister immer nur auf die Ihm angenehme Weise anzusprechen. Dies gilt auch in der Öffentlichkeit.
2. Der Meister ist immer, als solcher anzusprechen.
3. Die Sklavin hat Blickkontakt zu vermeiden.
4. Hinknien oder aufstehen darf die Sklavin nicht ohne ausdrücklichen Befehl ihres Meisters. Das gilt auch in der Öffentlichkeit.
5. Die Sklavin hat jeden Befehl des Gebieters sofort und ohne Gegenfrage/ Widerrede nachzukommen.
6. Die Sklavin hat dem Herrn bedingungslos zu gehorchen.
7. Auf Befehl muss sie sich auch an der Leine in der Öffentlichkeit oder auf alle Viere wie Hündin fortbewegen.
8. Auf Befehl des Meisters hat sich die Sklavin auch in der Öffentlichkeit teilweise oder ganz auszuziehen.
9. Auf Befehl des Meisters hat die Sklavin jederzeit und an jeden Ort ihre Geschlechtsteile herzuzeigen.
10. Die Sklavin muss sich selbst und Ihren Geschlechtsteilen demütigende und beleidigende Namen geben.
11. Ohne Erlaubnis des Meisters, darf die Sklavin keinen Laut von sich geben. Ausgenommen sind Schreie der Lust oder des Schmerzes.
12. Die Sklavin muss sich auf einschlägigen Bällen, in Szenen-Discotheken und Pärchen- und ähnliche Clubs im entsprechenden Outfit, auf Geheiß des Meisters auch nackt präsentieren. Das Nacktsein kann bereits von Anfang an oder erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
13. Es ist der Sklavin erlaubt ihre Geschlechtsteile zum Zwecke der sexuellen Befriedigung zu berühren.
§ 7 Geschlechtsverkehr
1. Der Sklavin hat die Pflicht den Meister jederzeit und an jedem Ort sexuell zu Diensten zu sein. Das schließt sowohl die orale Bedienung durch die Sklavin, wie auch Analverkehr ein.
2. Die Sklavin hat nicht das Recht, ohne Erlaubnis ihres Meisters mit Dritte, gleich welches Geschlecht, in geschlechtlicher Verbindung zu treten.
3. Kontakte, gleich welcher Art, sind dem Meister anzuzeigen.
4 . Wechselnde Geschlechtsverkehre mit unterschiedlichsten Herrn/Männern jeglicher Neigung, werden dazu dienen, der Sklavin ihr Schamgefühl auszutreiben. Dabei bleibt es dem Meister überlassen, wie viele Schwänze er gleichzeitig für die Sklavin vorsieht.
5. „Gleichgeschlechtlich” Handlungen mit Frauen sind auf Weisung des Herrn durchzuführen.
6. Die Sklavin hat Geschlechtsverkehr mit ****** zu vollziehen. Die Palette ist: Hengste und Ponyhengste, Esel, Stiere, Eber, Schafs-, Geiß- und Ziegenbock sowie Rüden aller Hunderassen. Auf Geheiß des Meisters hat die Sklavin auch Verkehr mit weiblichen ****** zu vollziehen.
7. Zu den Aufgaben der Sklavin gehört es, den männlichen ****** den Schwanz bis zum Abspritzen zu blasen. Der Samen ist zu schlucken. Den weiblichen ****** hat Sie die Geschlechtsspalte zu lecken.
8. Geschlechtsverkehr mit Frauen, Transsexuellen und Transvestiten gehört zum Pflichtenumfang der Sklavin.
9. Der Geschlechtsverkehr, gleich welcher Art, kann vom Meister jederzeit in der Öffentlichkeit angeordnet werden.
10. Wurde die Sklavin gefickt oder anderweitige befriedigt, hat sie sich an- schließend beim Meister zu bedanken.
§ 8 Bestrafungen
1. Die Sklavin hat über ihre Verfehlungen ein Berichtsheft zu führen. Täglich wird der Meister für 15 Minuten ihre Leidensfähigkeit für Schmerzen erproben und mit probaten Mitteln (Peitsche, Klemmen, Wachs etc.) ausweiten. Der Meister wird ihr Wächter und Peiniger sein.
2. Die Nichteinhaltung der Paragraphen oder nur Teile davon, führt zur Bestrafung.
3. Die Sklavin kann jederzeit zum Spaß oder zum Zwecke einer Bestrafung gefesselt und geknebelt werden.
4. Die Sklavin hat bei der Bestrafung, soweit Sie nicht geknebelt ist, die Anzahl der Schläge mitzuzählen.
5. Die Bestrafung kann vom Meister auch öffentlich durchgeführt werden.
6. Über die Höhe der Bestrafung entscheidet nur der Meister. Er kann aber von Dritte Vorschläge zur Art und Umfang der Bestrafung einholen.
7. Wie die Züchtigung durchgeführt wird, unterliegt ganz allein den Wünschen des Meisters.
8. Benutzt der Meister noch weitere Sklaven oder Sklavinnen, hat die Sklavin auf Verlangen des Meisters an diesen Abstrafungen vorzunehmen.
9. Nach der Bestrafung hat sich die Sklavin für die Züchtigung beim Meister zu bedanken.
§ 9 Sonstige Pflichten der Sklavin
1. Die Sklavin hat auf Befehl des Gebieters zur Reinigung seines Körpers mit der Zunge beizutragen.
2. Die Sklavin kann als Gegenstand (z. B. Stuhl, Tisch, etc.) verwendet werden.
3. Die Sklavin kann als Tier (Pony, Fickhündin, Fickstute, Kuh oder Schwein) verwendet werden.
4. Wird die Sklavin als Pony eingesetzt, kann Sie vor einen Wagen ( Sulky ) gespannt werden. Sie hat dabei nackt zu sein. Der Meister kann aber eine abweichende Bekleidung bestimmen. Sie hat in dem Fahrzeug den Meister oder von ihm bestimmte Personen zu transportieren.
5. Auf Geheiß des Meisters hat die Sklavin wie eine Fickhündin zu fressen. Aus einem Hundenapf, ohne Benutzung von Besteck und Hände.
6. Auf Befehl des Meisters, darf sich die Fickhündin nur noch (nackt) auf alle Vieren durch die Wohnung bewegen.
7. Auf Befehl des Meisters hat sich die Fickhündin auch in der Öffentlichkeit nackt auf alle Viere zu bewegen.
8. Der Meister kann die Fickhündin in einer Hundehütte nackt anleinen und übernachten lassen.
9. Der Meister kann die Deckstute in einen Pferdestall nackt anleinen und übernachten lassen. (Desgleichen gilt auch für Kuhstall und Schweinestall)
10. Die Verrichtung der ******** hat die Sklavin auf Art und Weise nach Anweisung des Meisters zu machen.
11. Auf Befehl des Meisters hat die Verrichtung der ******** auch öffentlich zu erfolgen. Das gilt auch für das Abschlagen des NS (Natursekt).
12. Die Sklavin hat sich auf Befehl des Herrn als Toilette (NS) benutzen zu lassen.
13. Sie muss auch Dritte als Toilette (NS) dienen.
14. Die Sklavin hat auf Befehl des Meisters den NS zu schlucken.
15. Die Sklavin hat auf Befehl des Meisters andere Gebieter und Herrinnen zu Diensten zu sein. Die Dauer und Umfang des Dienstes bestimmt allein der Meister.
16. Der Meister kann Dritten jederzeit die Erlaubnis erteilen, die Geschlechtsteile der Sklavin zu berühren.
17. Die Sklavin kann öffentlich zur Schau gestellt werden. Das kann auch durch Fesselung/Pranger erfolgen. Ein Anbinden dient dem Zwecke der Demütigung der Sklavin.
18. Regeln zur Vorführung: Die Sklavin ist nackt (bis auf Strümpfe, Strapse und Highheels), ihre Hände sind auf dem Rücken gefesselt, evtl. wird ihr ein Mantel lose über die Schultern gehängt. Der Meister führt Sie an der Leine zu den Wartenden. Jeder darf an den Geschlechtsteilen der Sklavin spielen. Auf Befehl des Meisters muss die Sklavin die Anwesenden blasen oder lecken. Anschließend wird Sie gefickt. Der Meister hat das Recht, die Sklavin als letzter zu ficken. Nach Abschluss der Fickhandlungen wird die Sklavin nackt abgeführt, nackt zum Auto gebracht und nackt nach Hause gefahren.
19. Die Sklavin hat auf Wunsch des Meisters vor ihm oder auch Dritte einen Striptease oder eine Selbstbefriedigungen durchzuführen.
20. Die Sklavin kann jederzeit Dritte zum Geschlechtsverkehr übergeben werden.
21. Die Sklavin kann zum Geschlechtsverkehr mit Dritte, vermietet werden.
22. Die Sklavin kann vom Meister jederzeit und für eine nur von ihm bestimmbare Dauer in ein Bordell untergebracht werden. Die Einnahmen stehen Ihm zu.
23. Der Meister kann eine Leine, Kette, etc. zum Vorführen an dem Intimschmuck befestigen.
24. Die Sklavin hat vom Meister dazu bestimmte Personen als ihr Zusatzgebieter(in), bzw. als Mastersklavin anzuerkennen und zu gehorchen.
25. Die Sklavin hat ihren Meister, seine Mastersklavin und eventuelle Gäste zu bedienen. Dazu gehören, normale Dienste wie zum Beispiel Essen- und Trinkauftragen, sowie Massagen oder sexuelle Dienste.
26. Die Sklavin hat der Mastersklavin im Haushalt zur „Hand” zu gehen. Welche Dienste oder Aufgaben Sie einmalig oder dauerhaft zu übernehmen hat, bestimmt der Meister oder die Mastersklavin.
27. Der Meister kann jederzeit eine *********igung der Sklavin anordnen oder selbst durchführen.
28. Die Sklavin kann auch in der freien Natur behandelt (z.B. Aufhängen an den Armen oder Beinen an einen Baum oder zwischen Bäume) werden.
29. Die Sklavin kann vom Meister für Handlungen an, bzw. mit Dritte meistbietend versteigert werden.
30. Die vorübergehenden Dienste der Sklavin kann vom Meister als Preis oder Einsatz für (Glücks-)Spiele und Wettbewerbe ausgesetzt bzw. verwendet werden.
31. Mit welchen Personen die Sklavin persönlich oder telefonisch Kontakt haben darf, bestimmt der Meister.
32. Der Meister kann den Körper der Sklavin mit Strom, Saugpumpen oder Saugnäpfe behandeln.
33. Die Sklavin hat die Behandlung ihres Körpers mit Nadeln zu erdulden.
34. Ein Durchstechen der Brüste, etc., muss mit geeigneten Vorsichtsmaßnahmen und darf nicht mit Gewalt erfolgen. Nadeln dürfen nicht von Zweit- Meister (innen) benutzt werden.
35. Der Meister kann den Körper der Sklavin mit Brennnesseln, Disteln und Dornen behandeln.
36. Der Meister kann zur Quälung der Sklavin Insekten, etc., einsetzen.
37. Welchen Tätigkeiten die Sklavin nachgehen darf oder soll, muss der Meister genehmigen.
38. Die Sklavin hat den Meister täglich zu befriedigen.
39. Bei oralem Verkehr hat die Sklavin den Samen immer zu schlucken.
40. Der Meister kann die Sklavin als Objekt für eine Spankingsession benutzen.
41. Der Meister kann die Sklavin auffordern, dass Sie ihm Sklaven oder Sklavinnen zubringt.
42. Die Sklavin hat immer zu erdulden, dass der Meister andere Sklavinnen neben ihr sein eigen nennt.
43. Sind gleichzeitig mit der Sklavin Tiere (z.B. Rüden) anwesend, die gewohnt sind, mit Menschen Geschlechtsverkehr zu vollziehen, darf sich die Sklavin nur noch nackt, auf alle Viere bewegen. Sexuelle Annäherungen oder Geschlechtsakte mit den ****** hat Sie zu dulden. Sie hat als Lustobjekt für die Tiere zu fungieren. Auf Befehl des Meisters hat Sie die Tiere zum Geschlechtsakt zu animieren.
44. Bei der Sklavin können folgende Gegenstände angewendet werden:
- Klammern jeder Art und Größe
- Nadeln jeder Art und Größe
- Bondage Hilfsmittel jeder Art, Ledermanschetten, Handschellen
- Dildos und Gegenstände aller Art zur oralen und anale Befriedigung und Dehnung des Fickloches
- Wachs, Gleitmittel
- Masken, Augenbinde, Knebel und Tücher
- Leder-, Lack- und Gummiutensilien und –Kleidung
- Peitschen und andere Gegenstände zur Züchtigung
- Halsbänder jeder Art, Hundeleinen
- Streckbänke, Pranger und Strafböcke, normale Käfige und Käfige, sowie alle
anderen Utensilien zur Bestrafung
- Natürliche Strafutensilien, wie Brennnesseln, Disteln, Dornen, etc.- Schamlippen-, Kitzler und Brustgewichte
45. Der Sklavin dient dem Meister uneingeschränkt als Sexsklavin und zur Befriedigung der sexuellen Neigungen und Wünsche des Meisters. Selbstverständlich hat der Meister auch immer das Recht, seine Sklavin an andere zu vermieten, zu verleihen oder anderweitig abzugeben, damit auch andere sich an der Sklavin vergnügen oder vergehen können. Der Meister achtet aber stets darauf, dass die vorher vereinbarten Regeln zwischen dem Meister und seiner Sklavin nicht durch andere verletzt werden.
46. Über die sexuelle Befriedigung der Sklavin entscheidet ausschließlich der Meister, er wird diese jedoch nicht vernachlässigen (außer bei Sexentzug als vom Meister ausgesprochene Strafe). Es ist der Sklavin grundsätzlich erlaubt selbst Hand an sich zulegen, sich selber aufzugeilen oder sexuell zu befriedigen. Der Meister hat das Recht, der Sklavin jederzeit und zeitlich befristet oder unbefristet einen Keuschheitsgürtel anzulegen, um der Sklavin zu Strafe eine Selbstbefriedigung unmöglich zu machen.
47. Im Fall einer vom Meister ausgesprochenen Strafe, wird der Meister jede mögliche Geilheit im Vorfeld unterbinden, damit die Bestrafung von der Sklavin auch als solche empfunden wird und die gewünschte Wirkung der Erziehung erzielt. Dir Sklavin hat sich für jede erfolgte Bestrafung beim Meister demütig zu bedanken und Besserung zu geloben. Sollte dir Sklavin eine ausgesprochene Strafe nicht auf einmal aushalten, wird die Strafe in mehreren Raten vollzogen. Die Entscheidung darüber obliegt ausschließlich dem Meister unter Berücksichtigung des Ausbildungsstandes der Sklavin. Die ausgesprochene Strafe wird in jedem Fall in voller Höhe ausgeführt. Jede Verfehlung, Widerspruch, Ungehorsam, Widerstand oder Aufsässigkeit wird vom Meister mit harten Strafmaßnahmen geahndet bzw. gebrochen. Das Ausmaß, Höhe und Härte der Strafe werden vom Meister individuell festgelegt und unterliegen keiner zeitlichen Begrenzung. Die Sklavin wird die Bestrafung freiwillig und demütig entgegennehmen.
48. Die Sklavin muss sich gegeben falls auch für Foto-/Filmaufnahmen zur Verfügung stellen. Der Meister entscheidet ausschließlich über die weitere Verwendung dieses Materials, die Sklavin hat darüber keine Verfügungsgewalt. Der Meister kann auch von Sklavin verlangen, in professionellen Pornoproduktionen mitzumachen. Die daraus evtl. erfolgende Vergütung und deren Handhabung sind im Zusatzvertrag (Anlage B) geregelt
§ 10 Allgemeine Regeln
1. Allgemeine Regeln können vom Meister jederzeit erweitert oder verändert werden!
2. Die Sklavin darf keinen sexuellen Kontakt zu anderen Männern oder Frauen haben, es sei denn ihr Meister befiehlt bzw. erlaubt es.
3. Die Sklavin gelobt dem Meister in sexueller Hinsicht vollständigen Gehorsam. Ihr Körper, Geist und ihre Zeit gehören vollkommen Ihm.
4. Die Sklavin hat das Recht zu flehen, zu schreien und zu betteln, aber sie erkennt die Tatsache an, dass diese Gefühlsregungen keinen Einfluss auf ihre Behandlung haben müssen. Außerdem weiß sie, dass ihr Meister sie, falls er sich durch ihre Laute gestört fühlt, knebeln oder auf andere Weise zum Schweigen bringen kann.
5. Die Sklavin hat ihren Körper ihrem Meister jederzeit zur Verfügung zu stellen. Außerdem erklärt sich die Sklavin damit einverstanden, dass ihr Meister über das Recht verfügt, ihren Körper anderen zur freien Verfügung zu stellen.
6. Die Sklavin hat immer zu zeigen, dass sie in ihre Rolle zu dienen und zu gehorchen hat, sie akzeptiert dies, sowohl zu Hause, als auch an anderen, von ihrem Meister befohlenen Orten. Sie ist sich dessen bewusst, dass ihr Meister ihren Körper und ihren Geist frei nach seinen Wünschen benutzen kann. Die Sklavin wird von ihrem Meister zu gegebener Zeit einen neuen Namen erhalten, auf den sie zu hören hat. Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Sklavin von ihrem Meister nur mit "Hurenfotze" angesprochen.
7. Die Sklavin hat sehr sorgsam mit ihrem Körper umzugehen.
8. Die Sklavin wird jede ihr gestellte Frage ehrlich und direkt beantworten. Sie wird ihre Antworten höflich und respektvoll formulieren, und dann ehrfürchtig auf die Entscheidung ihres Meisters warten, um sie dankbar zu akzeptieren.
9. Die Sklavin hat sich auf Wunsch, jederzeit einem Verhör auch durch Dritte zu unterziehen. Ebenfalls auch einer vollständigen Musterung ihres Körpers.
10. Die Sklavin verpflichtet sich, das geistige, körperliche und materielle Eigentum an ihrer Person vollständig ihrem Meister zu übergeben. Der Meister kann über dieses Eigentum nach seinem Willen verfügen. Die Sklavin erlaubt es dem Meister ausdrücklich, sie zu bestrafen und zu erziehen. Sei es wegen Verfehlungen aus diesem Vertrag, anderen Verfehlungen oder nach freier Entscheidung des Meisters. Sie wird keine Kritik an der Strafe an sich oder an der Höhe des Strafmaßes üben.
11. Die Sklavin wird sich bedingungslos an alle Regeln halten, die neben diesem Vertrag schriftlich oder mündlich aufgestellt wurden. Sie ist sich bewusst, dass jeder Regelbruch bestraft wird.
12. Die Sklavin wird sich mit allen Kräften bemühen, ihrem Meister perfekt zu dienen, gehorsam zu sein und vorausschauend jene Handlungen zu unternehmen, die ihr Meister von ihr erwartet.
13. Der Meister garantiert der Sklavin, keinerlei Handlungen vorzunehmen, die bleibende Schäden an Geist oder Körper der Sklavin nach sich ziehen können.
14. Der Meister ist sich bewusst, dass das Wohlergehen der Sklavin ausschließlich von ihm abhängt und wird alle notwendigen Handlungen vornehmen, dieses Wohlergehen im Rahmen dieses Vertrages sicherzustellen.
15. Beide Partner schließen diesen Vertrag in gegenseitiger Anerkennung und Liebe ab. Der Vertrag dient dazu, die größtmögliche Achtung und Unterstützung des Partners schriftlich festzulegen.
16. Mein Körper und Geist gehören dem Meister, der jederzeit und überall damit tun und lassen kann, was er will. Du erfüllst jeden Willen des Meisters widerspruchslos und unverzüglich.
17. Ohne anders lautende Anordnung lieferst Du dich stets nackt oder nuttig in Reizwäsche, als Sklavin ohne Vorbehalte zur Vornahme jeder Art von Fesselung, körperlicher Züchtigung, quälender Behandlung und sexuellen Praktiken der Gnade des Meisters aus!
18. Wenn Dein Meister nach Hause kommt oder in Deiner Nähe ist, wirst Du ihm bereitwillig Fotze, Arsch und Titten hinhalten. Schläge darauf nimmst Du jederzeit gerne entgegen. Auf seinen Wunsch nimmst du die devote Auslieferungsstellung ein: Du kniest nieder oder gehst auf alle Viere, öffnest die Schenkel, streckst deinen Oberkörper durch; ziehst mit beiden Händen die Schamlippen weit auseinander und bietest deine Fotze geöffnet an. Du wirst diese Haltung nicht nur vor dem Meister, sondern auch von damit beauftragten Dritten einnehmen und Dich von ihnen hemmungslos abgreifen lassen. Du kannst jederzeit vorgeführt und/oder zur Benutzung freigegeben werden.
19. Aufgaben die Dir auferlegt werden beantwortest Du stets mit: " Ja, Meister."
Beim Oralverkehr ist Sperma/Frauensaft im Mund aufzunehmen!
20. Der Sklavin geht es nur darum, ihrem Meister oder den Personen, denen sie zur Benutzung freigegeben wurde, Lust zu verschaffen.
21. Du darfst deine Blöße nie unerlaubt bedecken!
22. Du bist stets glatt rasiert (Intim und Achseln)!
23. Du wirst dein Kopfhaar stutzen und nur noch einen Kurzhaarschnitt tragen!
24. Du sitzt stets mit leicht geöffneten Oberschenkeln, gewährst so freien Zugriff auf deine Scham!
25. Auf Anordnung hast Du jederzeit und allerorts einzelne Kleidungsstücke (Schuhe, Strümpfe, Slip, BH, Hemd/Bluse usw.) abzulegen, dich teilweise zu entblößen und die Geschlechtsteile (Scham, Brüste) frei zu zeigen, oder dich ganz zu entkleiden und splitternackt zu präsentieren.
26. Während einer Behandlung hast du jederzeit das Recht auf sexuelle Befriedigung.
Auf Anordnung befriedigst du dich jederzeit selbst bis zum Höhepunkt!
27. Die Sklavin hat auf Anweisung einen Plug, Dildo oder ähnliches zu tragen, solange, wie und wo es dem Meister gefällt.
§11 Geltungsdauer des Sklavenvertrages
1. Der Sklavenvertrag beginnt mit dem 01.08.2015 mit einer Probezeit bis 31.12.2015 danach wird er auf 2 Jahre festgesetzt. Möchte die Sklavin nach der Probezeit den Sklavenvertrag kündigen muss sie 4 Wochen vor Ende der Probezeit dies dem Meister kundtun. Ist bis zur Hälfte der Laufzeit einer Verlängerung der Laufzeit von der Sklavin auf 4 Jahre nicht gewünscht wird der Vertrag nach 2 Jahren beendet. Wird nach 2 Jahren von der Sklavin eine Verlängerung der Laufzeit auf 12 Jahre nicht gewünscht wird der Vertrag nach 4 Jahren beendet. Die Sklavin muss sich nach 6 Jahren endgültig entscheiden ob sie die Laufzeit auf 12 Jahre begrenzen möchte sonst wird die Laufzeit des Sklavenvertrages auf unbestimmte Zeit verlängert.
2. Der Sklavenvertrag kann während seiner Laufzeit von der Sklavin grundsätzlich nicht gelöst werden, außer es liegen schwerwiegende Umstände vor.
3. Der Meister kann den Sklavenvertrag jederzeit unter Berücksichtigung der sozialen Auswirkungen und Absicherung der Sklavin lösen. Der Meister verpflichtet sich der Sklavin eine Prämie von 10 000 € pro verpflichtetest Jahr zu gewähren. Diese Prämie muss die Sklavin dann in der zweiten Hälfte der Vertragslaufzeit erwirtschaften.
4. Wünsch die Sklavin eine Auflösung des Sklavenvertrages zu den unter § 11 Absatz 1 genannten Terminen. Der Meister ist dann verpflichtet, die Sklavin nicht auf die Straße zu setzen oder in das soziale Aus zu entlassen, sondern dafür Sorge zu tragen das sie mit einem Leben als Nutte ihren Unterhalt bestreiten kann. Eine Prämienzahlung ist dann nicht vorgesehen.
5. Der unter 3.1 angeführte Zusatzvertrag (Anlage B) ist in jedem Fall für beide Parteien bindend und einzuhalten.
§12 Zusätzliche Anmerkungen zum Sklavenvertrag:
1. Ziel des Sklavenvertrages ist die totale Versklavung des Sklavin inklusive einer weitest gehenden Abhängigkeit des Sklavin wie im Allgemeinen Teil beschrieben.
2. Die Sklavin kann eine dauernde Verschärfung des Sklavenvertrages bzw. der Sklavenhaltung durch den Meister bis zum Verzicht sämtlicher Grenzen und Einschränkungen wie z.B. Berücksichtigung von Schmerzgrenzen oder Tabus erbitten.
3. Die Sklavin kann den Ausschluss jeglicher Möglichkeit zur Lösung des Sklavenvertrages durch die Sklavin auch bei den unter 11.4 angeführten schwerwiegenden Umständen erbitten. Die Sklavin kann die absolut finanzielle Abhängigkeit der Sklavin durch den Meister erbitten, diese wird dann mit entsprechender Generalvollmacht umgesetzt.
4. Sollte der Meister die unter 12.2 und 12.3 angeführten Bitten der Sklavin akzeptieren, ist dies für die Sklavin unumkehrbar und wird schriftlich mit Unterschrift des Meisters und der Sklavin dem Sklavenvertrag beigefügt und wird somit Bestandteil des Sklavenvertrages.
5. Die Sklavin hat alle Punkte des Sklavenvertrages verstanden und ist sich der Tragweite und Auswirkungen ihrer Entscheidung in ein Sklavenverhältnis überzugehen voll bewusst und tut dies freien Willens. Die Sklavin wurde in keiner Weise zur Unterschrift des Sklavenvertrages *******en, weder vom Meister, noch von Dritten. Die Sklavin ist im Besitz ihrer vollen geistigen Fähigkeiten.
Ort, Datum: ____________________
______________________________ _______________________
Unterschrift des Meisters Unterschrift des Sklaven
Anlage A
Regeln der Sklavin
A. Die Stellung meines Meisters!
1. Ich diene und gehorche meinem Meister!
2. Ich ehre meinen Meister als Person, die Gedanken meines Meisters und seinen Körper!
3. Ich anerkenne ohne Zweifel die Macht, die mein Meister über mich hat.
4. Mein alleiniges Ziel ist es, meinem Meister eine vollkommene Sklavin zu sein. Alle meine Handlungen und Gedanken ordne ich diesem Ziel unter.
5. Ich vertraue meinem Meister! Er weiß, was für mich am besten ist. Er entscheidet für und über mich und wacht über mein Wohlergehen.
6. Ich verhalte mich so, dass mein Meister zu keiner Zeit die Kontrolle über mich verliert.
7. Ich bin ein Objekt meines Meisters. Mein Körper und mein Geist sind das Eigentum meines Meisters!
8. Auch, wenn mein Meister nicht anwesend ist, verhalte ich mich genauso, wie bei seiner Anwesenheit.
9. Ich weiß, dass mein Meister mich sehr zu schätzen weiß.
B. Meine Stellung als Sklavin
1. Ich verstehe und erwarte, dass mein Meister stets um meine Sicherheit und Unversehrtheit besorgt ist und danke ihm dafür. Mein Meister kennt die Grenzen seiner Sklavin und weiß, was ihr schwer fällt.
2. Ich weiß, dass mein Meister mich sehr lieb hat und dass unser Miteinander auf einem Höchstmaß an gegenseitigem Respekt und Vertrauen basiert.
3. Ich freue mich, wenn mein Meister mich für sein physisches und psychisches Wohlergehen benutzt und nicht vergisst, wer wem zu dienen hat.
4. Ich freue mich, wenn mein Meister mich so erzieht, dass ich in jeder Hinsicht auf ihn ausgerichtet bin und ich bin ihm für seine gute Erziehung und Abrichtung dankbar.
5. Ich freue mich, wenn mein Meister mich für außergewöhnliche Leistungen belohnt.
6. Ich weiß, dass mein Meister immer im Hinterkopf hat, dass mein Widerstand nicht mehr als ein Teil des Spiels ist und gebrochen werden muss.
7. Ich bin dankbar, wenn mein Meister erst Rücksicht auf mich nimmt, wenn ich um Nachsicht bitte.
8. Mein Meister wird versuchen, meine persönlichen Grenzen zu erreichen und zu erweitern. Wann immer es mir möglich ist, versuche ich durch mein Verhalten, meinem Meister darüber zu informieren, wie nahe ich meiner Grenze bin.
9. Ich verstehe, dass ich die hohen Ansprüche meines Meisters niemals vollständig erfüllen kann. Trotzdem bemühe ich mich, mit allen Kräften und zu jeder Zeit, diesem Ziel näher zu kommen.
10. Ich verstehe, dass mein Meister eigene Prioritäten setzt, seinen eigenen Stil und sein eigenes Tempo hat.
11. Ich werde meinen Meister nie mit anderen Männern vergleichen.
C. Meine Grundeinstellung
1. Wenn mir mein Meister befiehlt, mich abrichtet, mich fordert, mir Aufgaben gibt, dann ist das für mich eine Form der Zuwendung. Ich freue mich von ganzem Herzen über jede Zuwendung meines Meisters. Wenn mich mein Meister in irgendeiner Form in Anspruch nimmt, versuche ich ihm Glücks- und Erfolgserlebnisse zu verschaffen, um noch weiter und noch mehr in Anspruch genommen zu werden. Dankbarkeit und Glück sind die vorherrschenden Voraussetzungen für meine Entwicklung als Sklavin.
2. Wann immer ich die Zeit habe, bin ich in Gedanken gerne bei meinem Meister. Am liebsten würde ich nur noch an meinen Meister denken was mein Meister braucht und möchte.
3. Ich versuche, mich nach Kräften in meinen Meister einzufühlen, um auch seine unausgesprochenen Bedürfnisse wahrzunehmen und diesen nach Möglichkeit gerecht zu werden.
D. Alltagsleben
1. Es tut mir gut, wenn mein Meister auch mein Alltagsleben bestimmt, weil ich dann das Gefühl habe, ganz und ohne Einschränkung seine Sklavin zu sein. Deshalb werde ich ohne größere Probleme seine Verhaltensregeln im Alltag Folge leisten.
2. Mein Verhalten in der Gesellschaft ist so, dass es weder meinen Meister, noch mich als Sklavin bloßstellt. Trotzdem bemühe ich mich auch in der Gesellschaft, meinen Meisters stets zu signalisieren, dass ich seine hörige Sklavin bin.
3. Ich freue mich, wenn mein Meister mir für alle Lebensbereiche vorschreibt, was ich zu tun habe.
E. Sexualität
1. Ich verstehe, dass ein Orgasmus, gleich auf welche Art, ein Geschenk meines Meisters ist. Ich werde ihm deshalb über jeden Orgasmus, den ich erlebt habe, gleich in welcher Situation und durch wen auch immer, darüber berichten, in dem ich ihm für sein Geschenk danke und ihm meine Gefühle und Empfindungen beschreibe.
2. Ich bin in der Lage und bereit, meine Sexualität ausschließlich auf meinen Meister und seine Wünsche auszurichten. Wenn mein Meister durch mich befriedigt wird, freue ich mich über dieses Kompliment.
3. Ich werde nur dann einen Orgasmus erleben, wenn mir mein Meister dies gestattet. Durch gezielte Übungen werde ich versuchen, den Zeitpunkt meines Höhepunktes zu beschleunigen oder zu verzögern, bzw. gänzlich auf einen Orgasmus zu verzichten.
4. Ich bin erfreut, wenn mein Meister mich auch anderen Männern für ihre sexuellen Bedürfnisse zur Verfügung stellt, denn das ist ein besonders Zeichen der Wertschätzung meines Meisters an mich, seiner Sklavin.
F. Körper
1. Mein Körper ist das wichtigste Geschenk, das ich meinem Meister machen kann. Ich übergebe ihm meinen Körper als sein Eigentum.
2. Ich weiß, dass mein Körper schwach ist und mir mein Meister immer wieder meine Grenzen zeigen muss. Ich werde alles unternehmen, diese Grenzen möglichst weit hinauszuschieben, um so den Vorstellungen meines Meisters besser zu entsprechen.
3. Ich werde täglich darauf achten, dass mein Körper meinen Meister erfreut und unternehme alles, um meinen Körper als Eigentum meines Meisters fit zu halten. Dazu gehört die tägliche Reinigung, die Rasur im Genitalbereich, ausreichend Bewegung, sowie gesunde Ernährung.
4. Sollte mein Meister eine dauerhafte Zeichnung meines Körpers wünschen, wird er mir das mitteilen und meine Zustimmung dazu einholen. Wenn es mir irgendwie möglich ist, werde ich um ein solches Zeichen selbstständig bitten. Kurzzeitige Zeichen meines Sklaventuns, wie z. B. Striemen, trage ich mit Stolz und danke meinem Meister für diese Auszeichnung meines Körpers.
G. Sprache
1. Ich werde meinen Meister grundsätzlich und immer mit „Meister“ anreden, um meinen Respekt, meine Demut und meine Liebe zu beweisen.
2. Ich werde das Wort „Nein“ zu keiner Zeit gebrauchen.
3. Ich werde meinem Meister differenzierte Antworten auf Befehle geben.
H. Erniedrigung
1. Ich werde mich von meinem Meister nach seinen Wünschen und in dem von ihm gewählten Ausmaß schlagen lassen.
2. Ich freue mich, wenn mir mein Meister in irgendeiner Form Schmerzen zufügt, um Lust zu empfinden oder sich abzureagieren, weil ich ihm auf diese Weise dienen kann.
3. Wenn mich mein Meister schlägt, bedanke ich mich für jeden zugefügten Schlag.
4. Ich lasse mich von meinem Meister nach Wunsch fesseln und liefere mich ihm gerne in gefesselt hilfloser Lage aus.
5. Ich sehe jede Erniedrigung als ein Geschenk meines Meisters an mich. Wenn mich mein Meister erniedrigt, hilft er mir dabei, mich in meine Rolle als Sklavin zurechtzufinden und verschafft mir damit zugleich sexuelle Lust. So bin ich in der Lage, Erniedrigungen meines Meisters mit Dankbarkeit entgegenzunehmen.
6. Es steht meinem Herren frei, mich nach seinem Belieben zu bestrafen.
7. Ich werde jede mir auferlegte Strafe demütig entgegen nehmen. Sollte die Strafe eine Handlung von mir erfordern, werde ich diese Handlung, so schnell es mir irgendwie möglich ist, vornehmen.
8. Ich werde jede Rolle spielen, die meinem Meister gefällt.
9. Ich muss immer mein „SLAVE“-Halsband tragen, denn nur so ist meine totale Versklavung möglich.
I. Weitere konkrete Verhaltensregeln
1. Ich werde, auch wenn es unangenehm werden könnte, immer offen sein und meinen Meister nicht anlügen. Ich weiß, dass mein Meister diese Offenheit zu schätzen weiß.
2. Grundsätzlich werde ich meinen Meister vorher um Nachsicht bitten, wenn ich absehen kann, dass es aus zeitlichen oder sachlichen Gründen ein Problem für mich wird, eine Regel einzuhalten oder mich an ein Verbot zu halten.
3. Wenn es mir irgend möglich ist, trage ich unaufgefordert mein „SLAVE“-Halsband, um meinem Meister zu signalisieren, dass ich sein Eigentum bin.
4. Ich werde meinen Meister unaufgefordert und regelmäßig Bericht erstatten
a. über mein physisches und psychisches Befinden
b. über das Einhalten/Übertreten von Regeln und Verboten
c. über alle Ereignisse des Tages aus Beruf und Freizeit, über die ich gerne sprechen möchte, die mich bewegen oder die meine Meister interessieren könnten.
d. über den Kontakt zu anderen Personen per Telefon, Post, SMS, E-Mail, Chat oder live. Wenn ich von mir aus mit anderen Männern korrespondieren will, werde ich meinen Meister immer um Erlaubnis ersuchen.
5. Für Kontakte jeglicher Art zu Chatpartnern hole ich ausnahmslos die Erlaubnis meines Meisters ein. Wenn ich doch einmal chatten darf, dann halte ich mich an folgende Regeln:
a. Meine Meister bekommt einen unveränderten Chatmitschnitt
b. Ich tausche keine Fotos, E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder Homepageadressen aus
Ort, Datum: ___________________
____________________________
Unterschrift der Sklavin
Anlage B
Zusatzvertrag
§1 Allgemeine Bestimmungen
1. Die finanzielle Selbstbestimmung des Meisters und der Sklavin bleiben unberührt, wenn es sich um Zahlungen/Leistungen aus abhängiger Erwerbstätigkeit oder staatlichen Leistungen (z. B. ALG I, ALG II, Renten, Sozialhilfe o. ä.) handelt.
2. Einnahmen, die aus der Abhängigkeit der Sklavin vom Meister erwirtschaften werden, werden auf einem Sonderkonto oder ein anderen Art der Aufbewahrung gesichert.
3. Der Meister verpflichtet sich der Sklavin eine Prämie von 10 000 € pro verpflichtetest Jahr zu zahlen. Diese Prämie muss die Sklavin dann in der zweiten Hälfte der Vertragslaufzeit erwirtschaften. Die Prämie wird am Ende Laufzeit des Vertrages fällig.
§2 Arten der Einnahmen aus dem Meister-/Sklavenverhältnis
Der Meister kann von seiner Sklavin erwarten und verlangen, dass sie auf folgende Arten zum gemeinsamen finanziellen Unabhängigkeit beitragen soll und muss:
a. Ihre Sexdienste in einem e*****service anbieten
b. Ihren Sexdiensten auf Partys und anderen Events zu Verfügung stellen
c. Ihre Dienste auch für Foto-/Filmaufnahmen zur Verfügung zu stellen, das gilt auch für professionelle Pornoproduktionen
d. Bei sonstigen Gelegenheiten für Sexdienste bereit zu stehen, die dem Meister gefallen
§3 Aufteilung und Auszahlung der erwirtschafteten Einnahmen aus dem Meister-/Sklavenverhältnis
1. Wird die Sklavin für seine geleisteten Sexdienste bezahlt, hat die Sklavin als erstes die vollständigen Einnahmen an den Meister auszuhändigen. Der Meister prüft dann, ob der vorher mit dem Nutzer der Sklavin vereinbarte Betrag vollständig ist und vereinnahmt ihn bis auf weiteren im vollen Umfang.
2. Zu einem späteren, dem Meister angemessenen Zeitpunkt, kann er nach seinem Willen einen Teilbetrag an seine Sklavin zur freien Verfügung auszahlen.
3. Die genaue Aufteilung der Einnahmen ist für den Meister 50 v. H. und für den Sklaven 50 v. H. für ihre später eventuelle Jahresprämie anzurechnen.
Ort, Datum: ____________________
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Unterschrift des Meisters Unterschrift des Sklaven
10年前