Mein Sklavenvertrag als Mastersklavin

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Neufassung gültig ab 01.Mai. 2017

Zwischen Meister M……. und Eheschlampe E……….

Mit Unterzeichnung dieses Vertrages gelobe ich, Eheschlampe E…, meinem Meister Ehemann M… in sexueller und sonstiger Hinsicht vollständigen Gehorsam. Mein Körper, mein Wille und meine Zeit gehören meinem Meister. Mein oberstes Ziel ist der lustvolle Dienst für meinen Meister, mein Körper steht ihm jederzeit zur Verfügung. Außerdem erkläre ich mich damit einverstanden, dass mein Meister über das Recht verfügt, meinen Körper anderen zur freien Verfügung zu stellen. Ich akzeptiere meine Rolle als devote Lust- und Sexsklavin. Ich gelobe, meinem Meister M… absoluten Gehorsam und verspreche ihm, in der Rolle der Sklavin, dies immer zu zeigen, ihm zu gehorchen und zu dienen. Sowohl zu Hause, als auch an anderen, von meinem Meister befohlenen Orten. Ich bin mir bewusst, dass mein Meister meinen Körper und meinen Willen frei nach seinen Wünschen benutzen, zeigen und anbieten kann. Es gelten nur die in diesem Vertrag festgelegten Grenzen.

Ich werde immer respektvoll und ehrfürchtig über meinen Meister sprechen. In der Öffentlichkeit bin ich dazu berechtigt meinen Meister auf die übliche Weise anzureden, es sei denn, mein Meister wünscht, dass ich öffentlich diene oder ihm meinen Respekt erweise. Während ich diene, werde ich ihn nur mit Meister ansprechen.
Ich verpflichte mich, alle Aktivitäten die mein Meister für mich wählt und die einen sexuellen oder erotischen Hintergrund haben, gehorsam und demütig zu erdulden.
Alle Rechte und Privilegien, die nicht in diesem Vertrag geregelt sind, gehören dem Meister. Er kann, wenn er will, davon Gebrauch machen.

Vergehen gegen meinen Meister, gegen seine Wünsche oder gegen diesen Vertrag werden mir durch eine entsprechend harte Bestrafung deutlich gemacht. Ich darf während der Bestrafung flehen, schreien oder betteln, aber ich erkenne die Tatsache an, dass diese Gefühlsregungen keinen Einfluss auf meine Behandlung haben werden. Außerdem weiß ich, dass mein Meister mich knebeln oder mich auf andere Weise zum Schweigen bringen kann. Ich werde jede Form der Bestrafung ertragen und meinem Meister für meine Erziehung danken. Die Art und Weise der Bestrafung ist allein seine Sache.

Mein Meister ist sich seiner Verantwortung gegenüber seiner Sklavin stets bewusst und handelt dementsprechend. Er wird sicherstellen, dass seiner Sklavin keine bleibenden körperlichen oder seelischen Schäden ****************** zugefügt werden. Der Meister wird dafür Sorge tragen bei besonderen Aktivitäten im Zusammenhang mit Dritten, dass hierbei keine grundsätzlich festgelegten Grenzen verletzt werden. Diese Grenzen sind schwere Verletzungen sinnlose und übertriebene Demütigung.
Darüber hinaus gelten alle von meinem Meister, gegenüber Dritten geäußerten Grenzen!
Dieser Vertrag ist mein freier Willen und ist zwischen mir und meinem Partner absolut rechtskräftig und für immer verbindlich!
Es ist unser beider Wunsch dies öffentlich kund zutun, dass ich, Sklavin Euterfotze, als Sexsklavin das Eigentum und der Besitz meines Meisters ebenso bin wie die Frau an seiner Seite.

Ich übergebe hiermit meinen Körper in seine verantwortungsbewussten Hände. Denn M… ist derjenige, der weiß was gut für mich ist und was eine devote Sklavin wie ich braucht!
Mein Wunsch, mein Streben und mein Ziel ist es, ihm eine gute Sklavin und hörige Hure zu sein.
Lust & Vergnügen bereitet mir, dass ich meinem Meister das Geschenk meiner uneingeschränkten Hingabe machen kann, in dem ich eine stolze Lusthure und hingebungsvolle Fickstute bin. Als Sklavin macht es mich besonders glücklich, wenn mein Meister und Partner daran Vergnügen findet, mich als Sklavin und Nutzvieh willenlos für eine oder mehrere Personen zur Verfügung zu stellen und mich zum uneingeschränkten Abficken und Benutzen freigibt.

Mein Meister hat das Recht über den Zeitraum und die Häufigkeit meiner Freigabe zu bestimmen. Ich verpflichte mich, ohne Widerspruch, jedem, den mein Meister für würdig und geeignet hält, meinen Körper nach den Vorgaben meines Meisters zur Verfügung zu stellen. Ich werde dies hemmungslos, versaut, demütig und unterwürfig, aber mit Stolz und vollem Vertrauen tun!
Mir ist es steht’s bewusst, dass es für mich ein großes Privileg und eine große Ehre ist, wenn ich fremden Personen zur Verfügung gestellt werde und als Lusthure, Spermanutte und unterwürfige Sexsklavin allen zu Diensten sein darf.
Ich werde steht`s allen und jedem eine gehorsame Fickstute und Nutzhure sein, die mein Meister mir aussucht! Einschließlich Gang-bang Orgien, Massenficks, Gruppen, anderen Doms oder Dominas.
Die Anzahl der Herren die mich ficken und besamen ist nebensächlich und nach seinem Ermessen, wichtig ist, dass sie alle Spaß mit mir haben und ich bei jedem oder jeder mein Bestes gebe!
Es ist mein Wunsch und freier Wille, meinem Meister und all denen, die mich bekommen, eine gehorsame, devote Hure zu sein.


Sie verpflichtet sich die folgende Paragraphen Folge zu leisten.

§ 1 Rechte und Pflichten

1 Der Meister wird die Sklavin zusammen mit Meister Benno erziehen. Dazu wird er den Meister Benno die Sklavin Euterfotze zur Mitbenutzung zu Verfügung stellen. Meister Benno übernimmt dann bei Abwesenheit, von Meister Masado, die Rechte und Pflichten von meinem Ehemeister.
2 Die beiden Meister erhalten das Recht über den Körper der Sklavin zu verfügen. Sie können ihre Geschlechtsteile in der Öffentlichkeit bloßstellen. Sie können ihr auch an Ohren, Nase, Brustwarzen, Klitoris, wie auch an die inneren und äußeren Schamlippen, Intimschmuck durch Piercings anbringen lassen. Auch haben sie das Recht zum anbringen von Intim Tattoo an den von ihnen gewünschten Körperteilen.
3 Die Meister können die Sklavin jederzeit und an jedem Ort dritte Personen (gleich welchen Geschlechts und Anzahl) für sexuelle Handlungen zur Verfügung stellen.
4 Die Meister haben das Recht zu bestimmen, wo und in welchen Verhältnis die Sklavin zu leben hat.
5 Der Ehe-Meister verbietet Bild-/Videomaterial, das die Sklavin zeigt.
6 Die Meister haben das Recht, jederzeit und an jedem Ort, die Sklavin zu bestrafen. Dazu dürfen jederzeit dritte Personen anwesend sein oder er darf die Bestrafung durch Anwesende ausführen lassen.
7 Die Meister haben das Recht, die Sklavin jederzeit und an jedem Ort, auch unter der Anwesenheit dritter Personen verbal zu demütigen. Sie dürfen sie zu jeder Zeit mit jeden Namen ihrer Wahl betiteln.
8 Jeder Besitz der Sklavin geht in den Besitz des Ehe-Meisters über.
9 Die Meister haben das Recht, an der Sklavin sexuelle Handlungen gleich welcher Art vorzunehmen oder vorzunehmen lassen.
10 Der Ehe-Meister hat das Recht, jederzeit Paragraphen die seine Rechte erweitern,
an diesen Vertrag anzuhängen. Auch Paragraphen, die die Pflichten der Sklavin
erweitern, kann er hinzufügen

§ 2 Kleiderordnung

1 Die Sklavin verliert das Recht auf Kleidung. Die Meister bestimmen die Kleidung.
2 In der Wohnung und auf dem Grundstück ist die Sklavin nackt oder trägt die vom Ehe-Meister angeordnete Kleidung. Dazu hat Sie immer ein Leder- oder Kettenhalsband mit Öse zu tragen.
3 Haben die Meister die Wohnung verlassen und ist die Sklavin allein zu Hause gilt die Kleidervorschrift wie unter Punkt 2.
4 Außerhalb des Grundstücks gilt die Kleiderordnung die die Meister angeordnet haben.
5 Wenn nicht von Ihnen eine bestimmte Kleidungspflicht angeordnet wird, gelten nachfolgende Kleidervorschriften bei Verlassen der Wohnung: Punkt 6, 8, 9, 10,11 oder 12, dazu Punkt 13
6 Mehr als 3 Kleidungsstücke sind nicht erlaubt. Strümpfe oder Schuhe zählen nicht dazu.
7 Außerhalb des Grundstücks kann der Ehemeister jederzeit auch die Kleidungsvorschrift wie unter Punkt 2 anordnen.
8 Es ist der Sklavin strengstens untersagt Unterwäsche zu tragen, es sei denn, es ist vom Meister ausdrücklich gewünscht.
9 Am Hals ist ständig ein Leder- oder Kettenhalsband zu tragen, so dass die Sklavin jederzeit an die Leine genommen werden kann.
10 Ein Slip darf nie und ein BH darf nur in der Öffentlichkeit auf ausdrückliche Anweisung des Ehe-Meisters getragen werden.
11 Bei öffentlichen Auftritten sind im Schritt hoch geschlitzte Kleider oder kurze Kleider, jeweils mit tiefem Ausschnitt zu tragen.
12 Alternativ kann der Meister auch das Tragen eines Minirocks anordnen.
13 Der Meister kann das Tragen durchsichtiger Blusen oder Kleider anordnen.
14 Die vom Meister ausgesprochenen Anweisungen sind sofort auszuführen.

§ 3 Körperschmuck und –pflege

1 Die Sklavin hat darauf zu achten, dass ihr Körpergewicht unter 75 kg bleibt.
Bei überschreiten der Gewichtsgrenze wird die Sklavin als Mastsau eingestuft und solange gemästet bis sie 110 kg überschreitet. Danach hat sie 6 Monate Zeit um auf unter 75 kg zurückzukommen. Wenn nicht erhält sie den Status als Mastsau und ist von da an nur noch Nutzvieh.
2 Der Körper wurde bis auf den Kopf von Haaren dauerhaft zu befreien.
3 Fuß- und Fingernägel sind grundsätzlich in dunklen roten Tönen zu lackieren
4 Das Gesicht hat immer gut geschminkt zu sein (roter Lippenstift, mattes Make-up, dunkle Gesichtskonturen, etc.).
5 Die Meister können die Sklavin (an den Brustwarzen, Nabel, Ohren und Nase, Klitoris, Schamlippen) Piercen. Sie trägt in jeder Brustwarze zwei Piercings. Senkrecht ein Stab mit 1 cm Durchmesser und 2 cm Länge und waagerecht ein Ring ebenfalls mit 1 cm Durchmesser und 3 cm Größe.

6. Die Brustwarzen der Sklavin sollen feuerrot tätowiert werden.

7 Der Sklavin erhält ein Tattoo auf dem Schamhügel mit dem Schriftzug in 1 cm und 2 mm dicken großen Buchstaben: EUTERFOTZE und in der zweiten Zeile EIGENTUM VON MASADO stehen, und das ganze umrandet von einem Rosenkranz aus roten Rosen.
In den Rosenkranz werden Worte eintätowiert wie Hure, Nutte, Fotze, Schlampe, Sklavin, Foltersau, Tierhure, 3 Lochnutte und ******sklavin.
Darunter direkt über die Fotze der Schriftzug Familienfotze bitte ficken.
Auf die eine Arschbacke wird *Fick & Folterfotze von Ehemeister Masado* und auf die andere Arschbacke kommt *Fick & Folterfotze von Schwiegersohn Benno* Klaus” alles wird in Feuerrot Tätowiert.
7 Weitere Veränderungen am Körper der Sklavin müssen grundsätzlich von den beiden Meistern genehmigt werden.

§ 4 Verhaltensregeln

1 Die Sklavin hat die Pflicht, die Meister immer nur auf die Ihnen angenehme Weise anzusprechen.
2 Die Meister Sind immer, als solche anzusprechen. (Ausnahme in der Öffentlichkeit).
3 Hinknien oder aufstehen darf die Sklavin nicht ohne ausdrücklichen Befehl ihres Meisters.
4 Die Sklavin hat jeden Befehl der Meister sofort und ohne Gegenfrage/ Widerrede nachzukommen.
5 Die Sklavin hat den Meistern bedingungslos zu gehorchen.
6 Auf Befehl muss sie sich auch an der Leine in der Öffentlichkeit oder auf alle Viere wie eine Hündin fortbewegen.
7 Auf Befehl der Meister hat sich die Sklavin auch in der Öffentlichkeit teilweise oder ganz auszuziehen.
8 Auf Befehl der Meisters hat die Sklavin jederzeit und an jeden Ort ihre Geschlechtsteile herzuzeigen.
9 Die Sklavin muss sich selbst und Ihren Geschlechtsteilen demütigende und beleidigende Namen geben.
10 Ohne Erlaubnis der Meister, darf die Sklavin keinen Laut von sich geben. Ausgenommen sind Schreie der Lust oder des Schmerzes.
11 Die Sklavin muss sich auf einschlägigen Bällen, in Szenen-Discotheken und Pärchen- und ähnliche Clubs im entsprechenden Outfit, auf Geheiß des Meisters auch nackt präsentieren. Das Nacktsein kann bereits von Anfang an oder erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
12 Beim Autofahren (egal ob als Fahrerin oder Beifahrerin) hat die Sklavin auf Befehl des Meisters den Rock ist so hochzuschieben, dass ihre Fotze deutlich sichtbar ist.
13 Beim Autofahren (egal ob als Fahrerin oder Beifahrerin) muss die Sklavin auf Befehl ihres Meisters ihre Bluse/Kleid bis auf den letzten Knopf öffnen. Ob die Euter freigelegt werden müssen, entscheidet der Meister.
14 Es ist der Sklavin erlaubt und erwünscht ihre Geschlechtsteile zum Zwecke der sexuellen Befriedigung zu berühren um sie in einen Zustand der Dauergeilheit zu versetzten.

§ 5 Geschlechtsverkehr

1 Der Sklavin hat die Pflicht den Meistern jederzeit und an jedem Ort sexuell zu Diensten zu sein. Das schließt sowohl die orale Bedienung durch die Sklavin, wie auch Analverkehr ein.
2 Die Sklavin ist es verboten, ohne Erlaubnis ihres Meisters mit Dritte, gleich welches Geschlecht, in geschlechtlicher Verbindung zu treten.
3 Kontakte, gleich welcher Art, sind dem Meister anzuzeigen.
4 Wechselnde Geschlechtsverkehre mit unterschiedlichsten Herrn/Männern jeglicher Neigung, werden dazu dienen, der Sklavin ihr Schamgefühl auszutreiben. Dabei bleibt es dem Meister überlassen, wie viele Schwänze er gleichzeitig für die Sklavin vorsieht.
5 „Gleichgeschlechtlich” Handlungen mit Frauen sind auf Weisung des Meisters durchzuführen.
8 Geschlechtsverkehr mit Frauen, Transsexuellen und Transvestiten gehört zum Pflichtenumfang der Sklavin.
9 Der Geschlechtsverkehr, gleich welcher Art, kann vom Meister jederzeit in der Öffentlichkeit angeordnet werden.
10 Wurde die Sklavin gefickt oder anderweitige befriedigt, hat sie sich an- schließend beim Meister zu bedanken.
Das Bedanken hat folgenden Ablauf:
Die Sklavin sagt: "Ich danke Dir, Meister, dass Du die Fotze (Arschfotze oder Maulfotze) deiner Sklavin befriedigt hast." Anschließend wird Sie die Geschlechtsteile ihres Meisters mit
dem Mund und der Zunge reinigen.
Erfolgte die Befriedigung durch Dritte. hat Sie außerdem zu diesem zu sagen:
"Ich danke Dir, dass Du die Fotze (Arschfotze oder Maulfotze) von mir befriedigt hast". Anschließend hat Sie die Geschlechtsteile mit dem Mund und der Zunge reinigen.
Bei Damen ist entsprechend das Geschlechtsteil auszulecken.

§ 6 Bestrafungen

1 Die Sklavin hat über ihre Verfehlungen ein Berichtsheft zu führen.
Der Meister wird ihr Wächter und Peiniger sein.
2 Die Nichteinhaltung der Paragraphen oder nur Teile davon, führt zur Bestrafung.
3 Die Sklavin kann jederzeit zum Spaß oder zum Zwecke einer Bestrafung gefesselt und geknebelt werden.
4 Die Sklavin hat bei der Bestrafung, soweit Sie nicht geknebelt ist, die Anzahl der Schläge mitzuzählen.
5 Die Bestrafung kann vom Meister auch öffentlich durchgeführt werden.
6 Über die Höhe der Bestrafung entscheidet nur der Meister. Er kann aber von Dritte Vorschläge zur Art und Umfang der Bestrafung einholen.
7 Wie die Züchtigung durchgeführt wird, unterliegt ganz allein den Wünschen des Meisters.
8 Benutzt der Meister noch weitere Sklaven oder Sklavinnen, hat die Sklavin auf Verlangen des Meisters an diesen Abstrafungen vorzunehmen.
9 Nach der Bestrafung hat sich die Sklavin für die Züchtigung beim Meister
zu bedanken. Erfolgte die Abstrafung durch Dritte, hat sich die Sklavin
auch bei diesen zu bedanken. Das Bedanken hat folgenden festgelegten
Ablauf:
Die Sklavin sagt: "Ich danke Dir, Meister, dass du deine unfolgsame Sklavin
bestraft hast". Anschließend hat Sie den Schwanz des Meisters in den Mund zu nehmen und zum abspritzen zu bringen sofern er nicht schon während der Bestrafung abgeschleimt hat.
Wurde die Abstrafung auch nur teilweise durch Dritte vorgenommen. Hat sich die Sklavin auch bei diesen mit folgenden Worten zu bedanken. "Ich danke Dir, dass Du mich unfolgsame Sklavin bestraft hast". Anschließend hat Sie die Geschlechtsteile zu verwöhnen. Bei Männern hat Sie den Schwanz zum spritzen zu bringen und bei Damen die Fotze zu lecken bis sie einen Orgasmus bekommt.
10 Die Bestrafung kann auch ohne Grund nur zum Spaß durchgeführt werden.

§ 7 Sonstige Pflichten der Sklavin

1 Die Sklavin hat auf Befehl des Meisters zur Reinigung seines Körpers mit der Zunge beizutragen.
2 Die Sklavin kann als Gegenstand (z. B. Stuhl, Tisch, etc.) verwendet werden.
3 Die Sklavin kann als Tier (Pony, Fickhündin, Fickstute, Kuh oder Schwein) verwendet werden.
4 Wird die Sklavin als Pony eingesetzt, kann Sie vor einen Wagen ( Sulky ) gespannt werden. Sie hat dabei nackt zu sein. Der Meister kann aber eine abweichende Bekleidung bestimmen. Sie hat in dem Fahrzeug den Meister oder von ihm bestimmte Personen zu transportieren.
5 Auf Geheiß des Meisters hat die Sklavin wie eine Fickhündin zu fressen. Aus einem Hundenapf, ohne Benutzung von Besteck und Hände.
6 Auf Befehl des Meisters, darf sich die Fickhündin nur noch (nackt) auf alle Vieren durch die Wohnung bewegen.
7 Auf Befehl des Meisters hat sich die Fickhündin auch in der Öffentlichkeit nackt auf alle Viere zu bewegen.
8 Der Meister kann die Fickhündin in einer Hundehütte nackt anleinen und übernachten lassen.
9 Der Meister kann die Deckstute in einen Pferdestall nackt anleinen und übernachten lassen. (Desgleichen gilt auch für den Kuhstall und Schweinestall)
10 Die Verrichtung der ******** hat die Sklavin auf Art und Weise nach Anweisung des Meisters zu machen.
11 Auf Befehl des Meisters hat die Verrichtung der ******** auch öffentlich zu erfolgen.
12 Die Sklavin hat sich auf Befehl des Herrn als Toilette für Natursekt benutzen zu lassen.
13 Sie muss auch Dritte als Toilette (NS) dienen.
14 Die Sklavin hat auf Befehl des Meisters den NS zu schlucken.
15 Die Sklavin hat auf Befehl des Meisters andere Gebieter und Herrinnen zu Diensten zu sein. Die Dauer und Umfang des Dienstes bestimmt allein der Meister.
16 Der Meister kann Dritten jederzeit die Erlaubnis erteilen, die Geschlechtsteile der Sklavin zu berühren.
17 Die Sklavin kann öffentlich zur Schau gestellt werden. Das kann auch durch Fesselung/Pranger erfolgen. Ein Anbinden dient dem Zwecke der Demütigung der Sklavin.
18 Regeln zur Vorführung: Die Sklavin ist nackt (bis auf Strümpfe, Strapse und Highheels), ihre Hände sind auf dem Rücken gefesselt, evtl. wird ihr ein Mantel lose über die Schultern gehängt. Der Meister führt Sie an der Leine zu den Wartenden. Jeder darf an den Geschlechtsteilen der Sklavin spielen. Auf Befehl des Meisters muss die Sklavin die Anwesenden blasen oder lecken. Anschließend wird Sie gefickt. Der Meister hat das Recht, die Sklavin als letzter zu ficken. Nach Abschluss der Fickhandlungen wird die Sklavin nackt abgeführt, nackt zum Auto gebracht und nackt nach Hause gefahren.
19 Die Sklavin hat auf Wunsch des Meisters vor ihm oder auch Dritte einen Striptease oder eine Selbstbefriedigungen durchzuführen.
20 Die Sklavin kann jederzeit Dritte zum Geschlechtsverkehr übergeben werden.
21 Die Sklavin kann zum Geschlechtsverkehr mit Dritte, vermietet werden.
22 Die Sklavin kann vom Meister jederzeit und für eine nur von ihm bestimmbare Dauer in ein Bordell untergebracht werden. Die Einnahmen stehen Ihm zu.
23 Die Sklavin kann jederzeit auf unbegrenzte Zeit auswärtig untergebracht werden.
24 Der Meister kann eine Leine, Kette, etc. zum Vorführen an dem Intimschmuck befestigen.
25 Die Sklavin wird vom Meister als Mastersklavin eingesetzt und alle anderen Sklaven haben ihr zu gehorchen.
26 Die Sklavin hat ihren Meister und eventuelle Gäste zu bedienen. Dazu gehören, normale Dienste wie zum Beispiel Essen- und Trinkauftragen, sowie Massagen oder sexuelle Dienste.
27 Die Mastersklavin führt den Haushalt. Welche Dienste oder Aufgaben Sie einmalig oder dauerhaft zu übernehmen hat, bestimmt der Meister.
28 Der Meister kann jederzeit eine *********igung der Sklavin anordnen oder selbst durchführen.
29 Die Sklavin kann auch in der freien Natur benutzt (z.B. Aufhängen an den Armen oder Beinen an einen Baum oder zwischen Bäume) werden.
30 Die Sklavin kann vom Meister für Handlungen an, bzw. mit Dritte meistbietend versteigert werden.
31 Mit welchen Personen die Sklavin persönlich oder telefonisch Kontakt haben darf, bestimmt der Meister.
32 Der Meister kann den Körper der Sklavin mit Strom, Saugpumpen oder Saugnäpfe behandeln.
33 Die Sklavin hat die Behandlung ihres Körpers mit Nadeln zu erdulden.
34 Ein Durchstechen der Brüste, etc., muss mit geeigneten Vorsichtsmaßnahmen und darf nicht mit Gewalt erfolgen. Nadeln dürfen nicht von Zweit- Meister (innen) benutzt werden.
35 Der Meister kann den Körper der Sklavin mit Brennnesseln, Disteln und Dornen behandeln.
36 Der Meister kann zur Quälung der Sklavin Insekten, etc., einsetzen.
37 Welchen Tätigkeiten die Sklavin nachgehen darf, muss der Meister genehmigen.
38 Die Sklavin hat den Meister täglich zu entsaften.
39 Bei oralem Verkehr hat die Sklavin den Samen immer zu schlucken.
40 Der Meister kann die Sklavin als Objekt für eine Spanking session benutzen.
41 Der Meister kann die Sklavin auffordern, dass Sie ihm Sklaven oder Sklavinnen zubringt.
42 Die Sklavin hat immer zu erdulden, dass der Meister andere Sklavinnen neben ihr sein eigen nennt.
44 Bei der Sklavin können folgende Gegenstände angewendet werden:
- Klammern jeder Art und Größe
- Nadeln jeder Art und Größe
- Bondage Hilfsmittel jeder Art, Ledermanschetten, Handschellen
- Dildo´s und Gegenstände aller Art zur oralen und anale Befriedigung und Dehnung des Fickloches
- Wachs, Gleitmittel
- Masken, Augenbinde, Knebel und Tücher
- Leder-, Lack- und Gummiutensilien und –Kleidung
- Peitschen und andere Gegenstände zur Züchtigung
- Halsbänder jeder Art, Hundeleinen
- Streckbänke, Pranger und Strafböcke, normale Käfige und Käfige, sowie alle
anderen Utensilien zur Bestrafung
- Natürliche Strafutensilien, wie Brennnesseln, Disteln, Dornen, etc.
- Schamlippen-, Kitzler und Brustgewichte

§ 8 Allgemeine Regeln

Allgemeine Regeln können vom Meister jederzeit erweitert oder verändert werden!

Die Sklavin darf keinen sexuellen Kontakt zu anderen Männern oder Frauen haben, es sei denn ihr Meister befiehlt bzw. erlaubt es.

Die Sklavin gelobt dem Meister in sexueller Hinsicht vollständigen Gehorsam. Ihr Körper, Geist und ihre Zeit gehören vollkommen Ihm.

Die Sklavin hat das Recht zu flehen, zu schreien und zu betteln, aber sie erkennt die Tatsache an, dass diese Gefühlsregungen keinen Einfluss auf ihre Behandlung haben müssen. Außerdem weiß sie, dass ihr Meister sie, falls er sich durch ihre Laute gestört fühlt, knebeln oder auf andere Weise zum Schweigen bringen kann.
Die Sklavin hat ihren Körper ihrem Meister jederzeit zur Verfügung zu stellen. Außerdem erklärt sich die Sklavin damit einverstanden, dass ihr Meister über das Recht verfügt, ihren Körper anderen zur freien Verfügung zu stellen.
Die Sklavin hat immer zu zeigen, dass sie ihre Rolle zu dienen und zu gehorchen, akzeptiert, sowohl zu Hause, als auch an anderen, von ihrem Meister befohlenen Orten. Sie ist sich dessen bewusst, dass ihr Meister ihren Körper und ihren Geist frei nach seinen Wünschen benutzen kann. Die Sklavin von ihrem Meister nur mit "Euterfotze" angesprochen.
Die Sklavin hat sehr sorgsam mit ihrem Körper umzugehen.

Die Sklavin wird jede ihr gestellte Frage ehrlich und direkt beantworten. Sie wird ihre Antworten höflich und respektvoll formulieren, und dann ehrfürchtig auf die Entscheidung ihres Meisters warten, um sie dankbar zu akzeptieren.
Die Sklavin hat sich auf Wunsch, jederzeit einem Verhör auch durch Dritte zu unterziehen. Ebenfalls auch einer vollständigen Musterung ihres Körpers.
Die Sklavin verpflichtet sich, das geistige, körperliche und materielle Eigentum an ihrer Person vollständig ihrem Meister zu übergeben. Der Meister kann über dieses Eigentum nach seinem Willen verfügen. Die Sklavin erlaubt es dem Meister ausdrücklich, sie zu bestrafen und zu erziehen. Sei es wegen Verfehlungen aus diesem Vertrag, anderen Verfehlungen oder nach freier Entscheidung des Meisters. Sie wird keine Kritik an der Strafe an sich oder an der Höhe des Strafmaßes üben.

Die Sklavin wird sich bedingungslos an alle Regeln halten, die neben diesem Vertrag schriftlich oder mündlich aufgestellt wurden. Sie ist sich bewusst, dass jeder Regelbruch bestraft wird.
Die Sklavin wird sich mit allen Kräften bemühen, ihrem Meister perfekt zu dienen, gehorsam zu sein und vorausschauend jene Handlungen zu unternehmen, die ihr Meister von ihr erwartet.
Der Meister garantiert der Sklavin, keinerlei Handlungen ohne ihre Zustimmung vorzunehmen, die bleibende Schäden an Geist oder Körper der Sklavin nach sich ziehen können.
Der Meister ist sich bewusst, dass das Wohlergehen der Sklavin ausschließlich von ihm abhängt und wird alle notwendigen Handlungen vornehmen, dieses Wohlergehen im Rahmen dieses Vertrages sicherzustellen.
Beide Partner schließen diesen Vertrag in gegenseitiger Anerkennung und Liebe ab. Der Vertrag dient dazu, die größtmögliche Achtung und Unterstützung des Partners schriftlich festzulegen.
Dein Körper und Geist gehören dem Meister, der jederzeit und überall damit tun und lassen kann, was er will.
Die Sklavin erfüllt jeden Willen des Meisters widerspruchslos und unverzüglich.
Ohne anders lautende Anordnung lieferst Du dich stets nackt oder nuttig in Reizwäsche, als Sklavin ohne Vorbehalte zur Vornahme jeder Art von Fesselung, körperlicher Züchtigung, quälender Behandlung und sexuellen Praktiken der Gnade des Meisters aus!
Wenn Dein Meister nach Hause kommt oder in Deiner Nähe ist, wirst Du ihm bereitwillig Fotze, Arsch und Titten hinhalten. Schläge darauf nimmst Du jederzeit gerne entgegen. Auf seinen Wunsch nimmst du die devote Auslieferungsstellung ein: Du kniest nieder oder gehst auf alle Viere, öffnest die Schenkel, streckst deinen Oberkörper durch; ziehst mit beiden Händen die Schamlippen weit auseinander und bietest deine Fotze geöffnet an. Du wirst diese Haltung nicht nur vor dem Meister, sondern auch von damit beauftragten Dritten einnehmen und Dich von ihnen hemmungslos abgreifen lassen. Du kannst jederzeit vorgeführt und/oder zur Benutzung freigegeben werden.

Aufgaben die Dir auferlegt werden beantwortest Du stets mit: " Ja, Meister."
Beim Oralverkehr ist Sperma/Frauensaft im Mund aufzunehmen!
Der Sklavin geht es nur darum, ihrem Meister oder den Personen, denen sie zur Benutzung freigegeben wurde, Lust zu verschaffen.
Du darfst deine Blöße nie unerlaubt bedecken!
Du bist stets glatt rasiert (Intim und Achseln)!
Du wirst dein Kopfhaar stutzen und nur noch einen Kurzhaarschnitt tragen!
Du sitzt stets mit leicht geöffneten Oberschenkeln, gewährst so freien Zugriff auf deine Scham!
Auf Anordnung hast Du jederzeit und allerorts einzelne Kleidungsstücke (Schuhe, Strümpfe, BH, Hemd/Bluse usw.) abzulegen, dich teilweise zu entblößen und die Geschlechtsteile (Fotze, Titten) frei zu zeigen, oder dich ganz zu entkleiden, splitternackt zu präsentieren.
Während einer Behandlung hast du jederzeit das Recht auf sexuelle Befriedigung.
Auf Anordnung befriedigst du dich jederzeit selbst bis zum Höhepunkt!
Die Sklavin hat auf Anweisung einen Plug, Dildo oder ähnliches zu tragen, solange, wie und wo es dem Meister gefällt.

hiermit erkläre ich, die allgemeinen Regeln in vollem Umfang verstanden zu haben. Ich bin einverstanden und akzeptiere alle jetzigen und zukünftigen Regeln.

Mein Wunsch und Wille ebenso wie seiner ist es, dass mein Partner mich für alle öffentlich zugänglich macht, so dass ich wirklich regelmäßig und uneingeschränkt von jedem und von allen benutzt werden kann!
Ich werde und verpflichte mich als Lustsklavin ausnahmslos jedem hinzugeben, den mein Meister für gut und geeignet hält!
Je mehr mein Meister mich an andere Herrn/Personen ausliefert, desto stolzer und selbstbewusster werde ich sein, und werde alles daransetzen, dass sämtliche Frauen, Herren und Männer, die mich benutzen, besteigen, besamen und über mich herfallen können, meinen Meister um seine absolut devote, gehorsame Fickstute und Sexsklavin beneiden!

Verhaltensregeln in der Öffentlichkeit, die ich strikt einzuhalten habe!
Als Sklavin werde ich steht's darauf achten, meine Kleidung so zu wählen, dass ich mit wenigen Handgriffen zugänglich und zu jeder Zeit für jeden bereit bin.
Befiehlt mein Meister, mir mich frivol oder lüstern in der Öffentlichkeit zu zeigen, so vertraue ich seinem Verantwortungsbewusstsein und werde dies ohne zu zögern tun, ganz egal wo! Dies gilt auch, wenn ich ihn oder Dritte öffentlich mit meinen Löchern oder Händen befriedigen muss.
Ich, die Sklavin Euterfotze, werde auf seinen Befehl hin dafür Sorge tragen, dass ich meine Reize (Titten, Fotze, Arsch) anderen anwesenden Personen, auch Unbeteiligten, unverhüllt zur Einsicht darbiete oder anbiete. Bis zu seinem Widerruf!

Ansonsten habe ich mich in der Zeit des Dienens sexy und nuttig zu kleiden und zu präsentieren. Als Sklavin ist es mir untersagt die Beine zu verschränken, und ich habe darauf zu achten, dass ich meine Fotze, auf seinen Wunsch, frei und sichtbar jedem darbiete.
Dies gilt jederzeit und überall!
Ich, die Sklavin, werde die Zeichen, die Er mir als Zeichen seines Besitzanspruches zu tragen erlaubt, mit Stolz und Würde tragen (Tattoo, Nippel Piercings, Klitoris Piercings Halsband, Leine etc.).

Mit der Unterschrift unter diesen Vertrag beschließe ich, Sklavin E…, alle hier aufgeführte Regel strikt einzuhalten und zu erfüllen. Dies gilt auch für irgendwelche weiteren Regeln oder Verfügungen, die mein Herr und Partner vielleicht zu einem späteren Zeitpunkt noch wählt oder aufstellt.
Ich, Sklavin E… übergebe hiermit im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte meinen Körper in die Hände meines Meisters M..., zur uneingeschränkten Nutzung als Sexsklavin auf Lebenszeit!

Mein einziges Ziel und Streben ist es, eine absolut gehorsame, willenlose, versaute Sklavin zu sein und sich jedem hinzugeben der sich meiner bedienen will, die Freigabe durch meinen Meister vorausgesetzt!
Sperma zu empfangen ist eine besondere Ehre für mich und ich werde darauf achten, keinen Tropfen zu verschwenden und auf seinen Befehl hin, alles in mich aufzunehmen.
Ich, Sklavin Euterfotze, verpflichte mich hiermit, die in diesem Vertrag aufgestellten Regeln, Vorgaben und Pflichten grundsätzlich und zu jeder Zeit einzuhalten.
Befolge ich all dies, kann ich sicher sein, dass ich damit meinen Meister und Partner unbändig stolz und glücklich mache!

Dieser Vertrag ist zeitlich unbegrenzt gültig. Er tritt am 01. August 2015 um 00:00 Uhr in Kraft. Er kann nur bei gleichzeitiger Scheidung aufgelöst werden.
Im Falle dass der Meister eine Scheidung wünscht oder beide mit der Scheidung einverstanden sind, wird auch der Sklavenvertrag aufgelöst. Die Sklavin bekommt dann 50% des Besitzes des Meisters.
Im Fall das die Sklavin eine Scheidung wünscht wird der Sklavenvertrag auch aufgelöst und die Sklavin erhält nichts aus dem Vermögen des Meisters. Der Meister verpflichtet sich in diesem Fall, die Sklavin nicht auf die Straße zu setzen oder in das soziale Aus zu entlassen. Er wird dann dafür sorgen das sie als Nutte ihr auskommen hat.
Ein Verkauf der Sklavin ist nur mit Einwilligung der Sklavin möglich.

Im Falle des Todes meines Ehemeister geht der gesamte Besitzt des Meister an unseren Schwiegersohn Benno… Inklusive alles lebenden und toten Inventars des Meisters.
Mein Sklavenvertrag behält die gültig und ich werde mit dem Tode meines Ehemeister der Besitzt meines Schwiegersohns. Der Sklavenvertrag behält dann seine Gültigkeit bis zu meinem 66 Jährigen Geburtstag. Danach er halte ich wenn ich es wünsche jederzeit meine Freiheit und bekomme die Pension meines Ehemeister ausgezahlt. Auch habe ich Wohnrecht auf unserem Anwesen bis zu meinem ableben.



Mit meiner Unterschrift erkläre ich, diesen Vertrag verstanden zu haben. Ich bin einverstanden und akzeptiere alle Regeln in diesem Vertrag. Ich bin bereit, meinen Körper an meinen Meister zu verschenken, ihm zu seiner Befriedigung stets zu dienen und als Sklavin zu gehorchen.

_____________________________
Datum, Unterschrift Sklavin E…….



Ich habe diesen Vertrag verstanden und akzeptiere den Wunsch meiner Sklavin mir zu dienen und übernehme die Verantwortung für ihr Wohlergehen, ihre Erziehung und Perfektionierung zu einer demütigen, gehorsamen Sexsklavin. Ich erkenne die aus diesem Vertrag wachsende Verantwortung und werde mein Eigentumsrecht nicht **********en.

_____________________________
Datum, Unterschrift Herr M…………..
発行者 Euterfotze
8年前
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